fzs - freier zusammenschluss von studentInnenschaften
aktuelles |  presse |  newsletter |  kontakt |  suche |  intern |  english
aktuelles
news
presse
pressespiegel
positionen
wahlprüfsteine
Aktionstage gegen Sexismus
papiere
über uns
themen
termine
kampagne
service
Banner: festival contre le racisme
Banner: esu
Banner: QUEST-Projekt
Banner: ABS - Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
Banner: bündnis für politik- und meinungsfreiheit
Banner: Aktionstage *gesellschaft macht geschlecht*
Banner: fzs
aktuelles > news

Studierende können Kosten für Erststudium absetzen

31.08.2006: Nach einem Beschluß des Bundesfinanzhofs sind die Gebühren Werbungskosten.

Ausgaben, die jemand für sein Erststudium direkt nach dem Abitur tätigt, können unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am vergangenen Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Regelung gilt für alle Jahre bis Ende 2003.

Von der BFH-Entscheidung profitieren alle Ex-Studierende, die in den Jahren ihres Studiums keine Steuererklärung eingereicht haben.(pj)

Komplettes Urteil: www.bundesfinanzhof.de

nach oben | seite drucken | seite versenden | impressum