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Erhebung von Studiengebühren verstößt gegen hessische Verfassung!

01.11.2007: Verwaltungsgericht bestätigt Studierendenverband im Kampf gegen Studiengebühren, Sozialverträglichkeit der Gebühren ist reine Einbildung

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen. Danach ist die Erhebung von Studiengebühren nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar. Damit stärkt das Verwaltungsgericht den Studierendenvertretungen im Kampf gegen die Studiengebühren den Rücken. fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher erklärt: "Wir sehen uns in unserem Kampf gegen die Studiengebühren erneut bestätigt. Studiengebühren besitzen keine juristische Legitimation. Sie verstoßen gegen die Hessische Landesverfassung." Eine gesellschaftliche Zustimmung zu Studiengebühren gebe es nicht. Durch die Gebühren würden im Bildungssystem zusätzliche Hürden errichtet. "Stärker als zuvor hängen die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen heute von der Einkommenssituation der Eltern ab. Ein Grund dafür ist die Erhebung von Studiengebühren. Das Gericht zeigt der Landesregierung, dass sie die verfassungsrechtliche Realität nicht einfach ausblenden kann", fügt Vorstandsmitglied Regina Weber hinzu. Die angepriesene Sozialverträglichkeit der Studiengebühren sei reine Einbildung. Der studentische Dachverband sieht optimistisch in die Zukunft. "Der Hessische Staatsgerichtshof muss nun einen Schlussstrich unter die Erhebung von Studiengebühren ziehen. Eine sofortige Abschaffung der Studiengebühren ist dringend geboten.", schließt Martin Menacher.

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