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Gesetze zu Studiengebühren

Derzeit werden in sieben Bundesländern Studiengebühren in unterschiedlichen Formen erhoben: Die meisten Länder erheben einen festen Beitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester. Andere Länder überlassen ihren Hochschulen die Entscheidung, wie hoch die eingezogenen Gebühren sein sollen (Bayern), während in Nordrhein-Westfalen etwa die Hochschulen Regelungen zu Gebühren selbst treffen können.

Die jeweiligen Modalitäten der Gebührenmodellen - also etwa zu ihrer Höhe, zu den Rückzahlungspflichten oder zum Gebührenerlass - sind in den entsprechenden Landesgesetzen festgelegt. Dabei bestehen einerseits eigene Gesetze zur Gebührenerhebung, die teilweise durch Verordnungen konkretisiert werden; andererseits finden sich die Passagen teilweise in den Hochschulgesetzen.

Baden-Württemberg

Bayern

Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Saarland

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