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Mecklenburg-Vorpommern

Die Studierendenschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in der "Landeskonferenz der Studierendenschaften" (LKS) zusammengeschlossen. Die LKS wird im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern als legitime Vertretung der Studierenden auf Landesebene angesehen. In § 25 Abs. 6 LHG M-V heißt es: "Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Studierendenschaften bilden zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Interessen die Landeskonferenz der Studierendenschaften. Die Studierendenparlamente wählen dazu jeweils zwei stimmberechtigte Vertreter ihrer Studierendenschaften in die Landeskonferenz."

Dabei kann die Landeskonferenz sich selbst eine Geschäftsordnung geben. Danach wählt die LKS zwei SprecherInnen, die neben organisatorischen Aufgaben insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit der Landeskonferenz zuständig sind.

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