Möglichkeiten zur Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Fragen bestehen z.B. im Rahmen der staatlichen Mittelzuweisung, einen Wandel in der Hochschulverwaltung und -organisation, sowie das Aufgreifen von "Gender-Fragen" im Rahmen von Modularisierung und Akkreditierung von Studiengängen.
Der fzs setzt sich außerdem für die feste Verankerung von interdisziplinärer feministischer Forschung und Lehre an den Hochschulen ein. Verwirklichen lässt sich das durch die Einrichtung von entsprechenden Instituten, Frauenforschungsprofessuren,. Koordinationsstellen u.a. geeigneten Einrichtungen.
| 19.11.2007 |
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Frauen in der Wissenschaft - Stieftöchter der Alma Mater? - Bericht zur Tagung am 2./3. November 2007 an der TU Dresden
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| 08.01.2007 |
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Das Hochschulfreiheitsgesetz - Rückschritt für eine geschlechtergerechte Hochschule - fzs kritisiert die Abschaffung der studentischen Gleichstellungsbeauftragten durch das Hochschulfreiheitsgesetz in NRW.
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