Ausschuss der Student*innenschaften

Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen (MVen). Er besteht aus Vertreter*innen von acht bis zehn Hochschulen, die einmal pro Semester von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der AS ist zuständig für die Beschlussfassung über aktuelle Positionen und Strategien; darüber hinaus kann er Wahlen bzw. Nachwahlen durchführen.

Er kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsprogramms. Außerdem wählt er die fzs-Delegierten zu den Mitgliederversammlungen der European Students‘ Union (ESU).

Kontakt zum AS: as [at] lists.fzs.de

Mitglieder des 72. Ausschusses der Student*innenschaften sind Vertreter*innen der folgenden acht Student*innenschaften:

  • Allgemeiner Student*innenausschuss der Universität Lüneburg; Niedersachsen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Hannover; Niedersachsen
  • Studierendenrat der Hochschule für Musik und Theater Rostock; Mecklenburg-Vorpommern
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Hamburg; Hamburg
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Uni zu Köln; Nordrhein-Westfalen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule für Tanz und Musik Köln; Nordrhein-Westfalen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Bremerhaven; Bremen
  • Studierendenvertretung der Otto-Friedrich Universität Bamberg; Bayern
  • Studierendenvertretung der Technischen Universität München; Bayern