Sachsen
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss aller Studierendenräte der öffentlichen Hochschulen in Sachsen. Als solcher ist die KSS Verhandlungspartnerin für die sächsische Staatsregierung, insbesondere für das Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Entscheidungsorgan der KSS ist der LandessprecherInnenRat. Dieser wählt jährlich zwei gleichberechtigte SprecherInnen, die organisatorische Aufgaben sowie die Außenvertretung der KSS wahrnehmen. Gewählt werden darüber hinaus je einE Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen sowie Koordination. Die KSS finanziert sich über Beiträge der Mitgliedsstudierendenräte, die in einer eigenen Finanzordnung festgesetzt werden.






