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Krankenversicherung von Studienkollegiatinnen

01.05.1994: Ein Studienkolleg muß von allen ausländischen Studierenden absolviert werden, deren Schulabschluß in Deutschland nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 4000 StudienkollegiatInnen an den 42 Studienkollegs.

Seit der Gesundheitsstrukturreform im Jahre 1989 besteht für StudienkollegiatInnen keine Möglichkeit mehr, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Sie sind gezwungen, eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen oder auf einen Versicherungsschutz zu verzichten.

Immer wieder geschieht es, daß StudienkollegiatInnen aus Unwissenheit oder um hohe Beiträge zu sparen, keiner Krankenversicherung beitreten. Werden sie dann krank und es entstehen Behandlungskosten, müssen diese nicht selten vom Sozialamt übernommen werden und es droht eine Ausweisung. In einem uns bekannten Fall starb ein marokkanischer Student, weil er aus Angst vor einer Ausweisung trotz einer akuten Erkrankung keinen Arzt aufsuchen wollte.

Das Landes-SozialreferentInnentreffen NRW und der fzs sehen in dieser Tatsache eine Diskriminierung ausländischer Studierender. Es soll unter anderem mit dieser Maßnahme verhindert bzw. erschwert werden, daß Menschen aus Studium in Deutschland aufnehmen.

  • Für viele ausländische Studierende besteht nur die Möglichkeit eines Auslandsstudiums, um eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren.
  • Das hiesige private Versicherungssystem ist für viele ausländische Studieren schwer zu durchschauen.
  • Die hohen Kosten einer Privatversicherung, die sich nicht nur auf die monatlichen Beiträge beschränken, sind für viele ausländische Studierende kaum tragbar.
  • Es wird immer schwieriger, eine private Krankenversicherung zu reellen Konditionen zu finden.
  • Die Gefährdung von Gesundheit und Leben der StudienkollegiatInnen wird somit in Kauf genommen.

Das Landes-SozialreferentInnentreffen NRW und der fzs fordern die Bundesregierung und die gesetzlichen Krankenkassen deshalb auf, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Studienkollegs den Beitritt zu gesetzlichen Krankenkasse wieder zu ermöglichen bzw. sie der Gruppe der Studierenden gleichzustellen.

Beschlossen auf der 1. MV in Wiesbaden, Mai 1994

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