(Studien-) Gebühren, Zulassung und die finanziellen Lage von ausländischen Studierenden
19.03.2005: In der derzeitigen Diskussion um die Einführung von allgemeinen Studiengebühren werden zunehmend auch verschiedenste Gebühren für ausländische Studierende diskutiert. Auch Bewerbungs- und Betreuungsgebühren sowie alle im Rahmen des Hochschulzugangs erhobenen Gebühren sind Studiengebühren. Der fzs lehnt Studiengebühren jedweder Art ab.
Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Menschen, lehnt der fzs Studiengebühren gleichermaßen für ausländische wie inländische Studierende ab. Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum 6.HRG ÄndG ist die bundesweite Gebührenfreiheit nicht mehr gesichert. Neue diskutierte oder bereits eingeführte Gebührenmodelle betreffen auch und zum Teil insbesondere ausländische Studierende. Ein Beispiel hierfür ist das neue HRG für NRW, das Bewerbungsgebühren für ausländische Studierende ermöglicht. Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) hat sich im Entwurf des Aktionsprogramms zur Internationalisierung des deutschen Hochschul- und Forschungssystems für Studiengebühren ausgesprochen. Der fzs fordert daher die Regierungen der Bundesländer auf, den gebührenfreien Hochschulzugang für ausländische wie inländische Studierende gleichermaßen zu gewährleisten.
Betreuungsgebühren und Servicepacks
Verschiedentlich ist die Einführung von Betreuungsgebühren für ausländische Studierende diskutiert worden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Gebühren für die rechtliche und administrative Betreuung der AusländerInnen seitens der Hochschule. Der weitestgehende Vorschlag liegt in Form von so genannten kostenpflichtigen Servicepacks vor, mit denen AusländerInnen für mehrere tausend Euro eine Rundumbetreuung geboten werden soll. Diese umfassen neben Studiengebühren auch den Wohnheimplatz und eine begrenzte Anzahl an Essensgutscheinen für die Einrichtungen des StudentInnenwerks. Der fzs lehnt diese Vorstöße ab. Wir sind der Auffassung, dass Beratung und Betreuung allen ausländischen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung stehen sollten. Aus Sicht des fzs ist es untragbar, dass mit solchen Servicepacks eine Einteilung der Studierenden in eine Zwei-Klassengesellschaft vorgenommen wird. Eine gute Betreuung und ein gutes Lehrangebot, welche ohnehin zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen zählen, dürfen nicht nur finanziell besser gestellte Studierende erhalten. Grundsätzlich ist der fzs der Ansicht, dass die Betreuungssituation von ausländischen Studierenden verbessert werden muss. Beratungs- und Betreuungsangebote müssen aber nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erweitert werden. Hierbei ist auf spezifische Bedürfnisse von ausländischen Studierenden individuell einzugehen und entsprechende Angebote sind aus öffentlichen Finanzmitteln einzurichten. Die Betreuung muss in allen Studienphasen entsprechend den Bedürfnissen angeboten werden. Neben der sprachlichen, fachlichen und sozialen Betreuung müssen kulturelle, rechtliche, finanzielle und psycho-soziale Betreuungsangebote, die für den Studienerfolg von zentraler Bedeutung sind, in Zusammenarbeit von Hochschule, Studierendenschaft und StudentInnenwerk ausgebaut werden.
Zulassungs- und Prüfungsgebühren
Bewerbungen zum Hochschulzugang müssen auch für ausländische Studierende kostenfrei sein. Die Direktbewerbung von ausländischen Studierenden an Hochschulen ist derzeit häufig mit Gebühren verbunden. Mit dem Start der "ASSIST" wird die Bewerbung für ausländische Studierende an immer mehr deutschen Hochschulen zentralisiert. Dadurch entfallen die Gebühren für die direkte Bewerbung an Hochschulen. Die zentralisierte Bewerbung ist allerdings ebenfalls kostenpflichtig. Zudem werden bereits jetzt vielfach die vor der Zulassung zu erbringenden Sprachtests und/oder die Anmeldung von den Hochschulen an Vereine ausgelagert, wodurch für die betroffenen Studierenden Kosten anfallen.Diese Gebühren führen zu erhöhten finanziellen Belastungen für die ausländischen Studierenden. Der fzs fordert die Hochschulen und den DAAD dazu auf, die derzeitige Kostenpflichtigkeit der ASSIST Bewerbung abzuschaffen. Zudem verurteilt der fzs die Ausgliederung der Sprachprüfungen und Anmeldungen an Vereine scharf, wodurch für ausländische Studierende häufig zusätzliche Kosten anfallen und fordert die Hochschulen auf, die Teilnahme an den Prüfungen zur deutschen Sprache kostenfrei zu gestalten.
Gebühren für Sprachkurse
An vielen deutschen Hochschulen werden für die Teilnahme an Sprachkursen für AusländerInnen bisher kostenfreie Angebote kostenpflichtig gemacht. Das hat auch eine aktuelle Studie des DAAD ergeben. Dies geschieht etwa durch die Ausgliederung der Sprachkurse. Grundsätzlich ist es nicht hinnehmbar, dass ausländische Studierende für Kurse Geld bezahlen sollen, die sie in erster Linie belegen, um eine Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen zu erlangen. Der fzs lehnt jegliche Gebühren für solche Kurse ab. Wir verurteilen deshalb diese Gebühren und fordern die Hochschulen dazu auf, das Sprachkursangebot kostenfrei zu halten und mehr Sprachkurse als bisher anzubieten. Der fzs fordert darüber hinaus die Bundesregierung und die Regierungen der Länder dazu auf, entsprechend zweckgebundene Mittel bereit zu stellen. Aus der Notlage heraus, dass sich die Hochschulen aus ihrer Verantwortung in diesem Bereich zurückziehen, reagieren einzelne Studierendenvertretungen mit der Bereitstellung eigener Sprachkursangebote. Diese Angebote entbinden jedoch die Hochschulen in keiner Weise aus ihrer Verantwortung, sondern sollen die finanziellen Auswirkungen für ausländische Studierende abmildern. Sprachkurse bedürfen festgelegter Qualitätsstandards. Diese sollen sicherstellen, dass die TeilnehmerInnnen für die jeweilige Sprachenprüfung angemessen vorbereitet sind und eine Anerkennung der vergebenen Zertifikate durch die Hochschulen oder andere Einrichtungen garantiert wird. Der DAAD sollte bei seiner Förderung darauf achten, dass Mittel an Hochschulen verstärkt vergeben werden, wenn sie ihre studienvorbereitenden Angebote in der Hochschule oder zumindest unter Kontrolle der Hochschule lassen. Neben den Sprachkursen sollten auch die Studienkollegs in kostenfreie, von der Hochschule durchgeführte wissenschaftspropädeutische Kurse mit sprachlicher Vorbereitung, sowie dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen umgewandelt werden.
Weitere Kosten für ausländische Studierende
Über die Gebührenpläne an Hochschulen und in der Politik hinaus, haben ausländische Studierende schon jetzt eine Vielzahl erhöhter Kosten zu tragen, die durch ein Studium in Deutschland entstehen. Bereits vor der formellen Zulassung stellen Visakosten, die Ausländerprüfstelle (APS) oder ähnliche Einrichtungen, Kosten für die Übersetzung und amtliche Bestätigung bestimmter Formulare, sowie Reisekosten nach Deutschland und die Lebenshaltungskosten für viele AusländerInnen eine massive finanzielle Belastung dar. Daher fordert der fzs die Hochschulen auf, die Anzahl der Dokumente, die amtlich übersetzt und bestätigt werden müssen auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem muss ausländischen Studierenden der gleiche Zugang zur studentischen Krankenversicherung gewährt werden, wie deutschen Studierenden und BildungsinländerInnen. Das gilt insbesondere auch in der Zeit, in der sie Sprachkurse oder Studienkollegs besuchen. Der fzs fordert zusätzlich eine Umsetzung der Rechte der EU-MitbürgerInnen auch im bürokratisierten Hochschulbereich. Eine Mitnahmemöglichkeit der Krankenversicherungsleistungen sollte schon längst bei den deutschen Hochschulen angekommen sein. Außerdem müssen die negativen und immer noch bestehen Folgen der Blümschen Gesundheitsreform für SprachschülerInnen und älteren Studierenden zurückgenommen werden. Diese müssen sich wieder gesetzlich als Studierenden versichern können. Darüber hinaus muss in der öffentlichen Diskussion berücksichtigt werden, dass für den überwiegenden Teil der in Deutschland studierenden AusländerInnen im Vergleich zum Heimatland deutlich erhöhte Lebenshaltungskosten entstehen. Zu guter Letzt fordert der fzs die Abschaffung der Pflicht auf Führung eines Sperrkontos bei gleichzeitiger Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die ausländische Studierende in Deutschland häufig auf Bestreben der "Ausländerbehörden" führen müssen, und die bei jeder Visaverlängerung einen Stand von ca. 6000 Euro aufweisen müssen. Der fzs fordert vielmehr eine flexiblere Handhabung des § 68 AufenthG. Ähnliche Forderungen haben auch der deutsche Städtetag und die Interministerielle Arbeitsgruppe "Praktische Fragen des Gastaufenthalts von Wissenschaftlern und Studenten" zum AusländerInnenstudium aufgestellt. Zudem fordert der fzs, dass ausländische Studierende nicht dazu verpflichtet werden, auf Konten in Deutschland die Kosten für eine eventuelle Abschiebung fortlaufend nachzuweisen, da dies neben der Tatsache, dass es eine rassistische Diskriminierung darstellt, eine weitere finanzielle Belastung bedeutet, da das Geld nicht für andere Zwecke ausgegeben werden darf.
Die Einnahmensituation ausländischer Studierender
Die meisten ausländischen Studierenden in Deutschland müssen für ihr Studium komplett selbst aufkommen, d. h. sie sind angewiesen auf Unterstützung durch ihre Familie oder Dritter, Stipendien oder Erwerbstätigkeit. Folglich können vorwiegend ausländische Studierende mit einkommensstarkem Hintergrund, in Deutschland studieren. Der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ist für ausländische Studierende rechtlich beschränkt. Ausländische Studierende, die insbesondere durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt absichern müssen, sind durch diese rechtlichen Beschränkungen und Ungleichbehandlung gegenüber inländische Studierenden und Studierenden aus EU-Ländern besonders betroffen. Der fzs fordert die Bundesregierung auf, die Verwaltungsvorschriften des Zuwanderungsgesetzes derart auszugestalten, dass sie ausländischen Studierenden die gleichen Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugestehen, die deutsche Studierende haben. Zudem sind ausländische Studierende bei der Arbeitssuche häufig von Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt, was ihre Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit erneut einschränkt. Zudem müssen bestehende Stipendienprogramme für AusländerInnen ausgeweitet werden. Außerdem muss in den Heimatländern der Studierenden darauf hingewirkt werden, dass die dortige öffentliche individuelle Studienfinanzierung ins Ausland portabel gestaltet werden. Der fzs fordert die Bundesregierung und den DAAD dazu auf, entsprechenden Regelungen anzustoßen und in den Herkunftsländern der ausländischen Studierenden anzuregen.
Abschließende Bemerkungen
Der fzs lehnt die Einführung von Gebühren speziell für AusländerInnen an deutschen Hochschulen ab. Neben der Tatsache, dass diese eine zusätzliche finanzielle Belastung für ausländische Studierende darstellen, führen sie auch zu einer Verschärfung der Ungleichbehandlung zwischen deutschen Studierenden und ausländischen Studierenden. Darüber hinaus fordert der fzs die Bundesregierung dazu auf, bestehende diskriminierende ausländerrechtliche Regelungen insbesondere im Arbeitserlaubnisrecht und im AufenthG abzuschaffen. Die bereits jetzt vielfach schwierige finanzielle und soziale Situation ausländischer Studierender würde durch diese Gebühren zunehmend verschärft werden. Zudem würden Gebühren zur Entwicklung einer Zwei-Klassen Gesellschaft unter den ausländischen Studierenden beitragen. Der fzs fordert daher die Hochschulen und Regierungen dazu auf, keine zusätzlichen Gebühren einzuführen, sondern vielmehr bestehende Gebühren abzubauen, um einen gleichen und freien Hochschulzugang für AusländerInnen an deutschen Hochschulen zu ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen könnte langfristig gewährleistet werden, dass ausländische Studierende den deutschen sowie BildungsinländerInnen gleichgestellt werden, anstatt, wie in der derzeitigen Diskussion zu befürchten, zunehmend als Geldquelle zur Finanzierung des unterfinanzierten deutschen Hochschulsystems eingesetzt zu werden. Der fzs weist abschließend darauf hin, dass Ungleichbehandlungen zwischen AusländerInnen und EU-InländerInnen, sowie auch zwischen ihren deutschen Studierenden/StudienbewerberInnen nicht hinnehmbar sind. Die bestehenden Zulassungs-, Gebühren- und arbeitsrechtlichen Regelungen verhindern nicht nur die Internationalisierung von Bildung, sondern auch die Entwicklung einer weltoffenen Gesellschaft.
Beschlossen auf der AS-Sitzung in Köln, März 2005








