fzs - freier zusammenschluss von studentInnenschaften
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Organisationsstruktur des fzs

Gremien

Das höchste beschlussfassende Gremium im fzs ist die Mitgliederversammlung (MV). Die MV wählt den Vorstand und verabschiedet Positionen. Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal pro Semester statt.

Jede MV wählt zwischen acht und zehn Studierendenschaften in den Ausschuss der StudentInnenschaften (AS). Der AS ist das höchste beschlussfassende Organ des fzs zwischen den Mitgliederversammlungen und tagt in der Regel monatlich.

Die Inhaltlichen Ausschüsse, ebenfalls von der MV gewählt und die Arbeitskreise beobachten Entwicklungen in ihren Bereichen und bereiten inhaltliche Positionierung für die Mitgliederversammlung vor.

Die Grundlage der Arbeit aller Gremien ist das Arbeitsprogramm, welches jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.

Der Vorstand setzt die Beschlüsse der MV um und vertritt den Verband nach außen. Einzelne Themenbereichen werden darüber hinaus schwerpunktmäßig von ReferentInnen besetzt, die dem Vorstand zuarbeiten.

Mitgliedschaft & Finanzierung

Mitglieder des fzs sind einzelne verfasste und nicht verfasste Studierendenschaften von Fachhochschulen und Universitäten.

Mitglieder mit eigener Finanzhoheit zahlen einen jährlichen Beitrag von 0,80 € pro StudentIn (bei mehr als 10.000 Studierenden). Studierendenschaften mit weniger als 10.000 Studierenden zahlen einen gestaffelten Beitrag, der sich ab der Studierendenzahl orientiert. Nicht verfasste Studierendenvertretungen aus Bayern und Baden-Württemberg zahlen keine Mitgliedsbeiträge, da sie nur sehr eingeschränkt über Geld verfügen.

Darüber hinaus erhält der fzs Fördermittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Veranstaltungen sowie Zuschüsse für einzelne Projekte von BündnispartnerInnen und StudentInnenvertretungen.

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