Jährliche Archive: 1994

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Praxissemester

Verpflichtende Praxissemester lehnen wir ab. Praxissemester müssen wegen der differierenden Lebensläufe der Studierenden bis hin zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie der unterschiedlichen Bildungs- und Lebensplanung fakultativ in die Studienordnungen eingebaut werden. Die Studierenden müssen selber entscheiden können, ob ein Praxissemester für sie und ihre Planung sinnvoll ist oder nicht.

„Normenkontrollverfahren” bezüglich der Gesetzeslage zu Gremienbesetzung an den bundesdeutschen Hochschulen

Das Hochschulrahmengesetz und die Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes geben der Gruppe der Professoren (-Innen?) aufgrund des Schutzes von „Freiheit von Forschung und Lehre“ die absolute Mehrheit in allen entscheidenden Gremien der Hochschule in Fragen von Forschung und Lehre.