Jährliche Archive: 1994
20 Jahre Benachteiligung sind genug – Gleichstellung von Fachhochschulen und Universitäten jetzt
Das bestehende System der Studienfinanzierung setzt die in der Gesellschaft verhaftete soziale Ungleichheit fort. Bildungschancen sind im hohen Maße ungleich verteilt. Anstatt egalisierend, wirkt Hochschulbildung elitebildend. Anstatt einer Chancengleichheit besteht eine Selektion nach Geschlecht und Herkunft.
Verpflichtende Praxissemester lehnen wir ab. Praxissemester müssen wegen der differierenden Lebensläufe der Studierenden bis hin zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie der unterschiedlichen Bildungs- und Lebensplanung fakultativ in die Studienordnungen eingebaut werden. Die Studierenden müssen selber entscheiden können, ob ein Praxissemester für sie und ihre Planung sinnvoll ist oder nicht.
Die Fachhochschulen bzw. die entsprechenden Studiengänge an den Gesamthochschulen und ihre AbsolventInnen unterliegen im Vergleich zu den Universitäten diversen massiven Benachteiligungen:
Das Hochschulrahmengesetz und die Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes geben der Gruppe der Professoren (-Innen?) aufgrund des Schutzes von „Freiheit von Forschung und Lehre“ die absolute Mehrheit in allen entscheidenden Gremien der Hochschule in Fragen von Forschung und Lehre.
Die Mitglieder des fzs bekräftigen ihre Forderung nach einer Verfaßten StudentInnenschaft (siehe Satzung) in Baden-Württemberg und Bayern.
Ein Studienkolleg muß von allen ausländischen Studierenden absolviert werden, deren Schulabschluß in Deutschland nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 4000 StudienkollegiatInnen an den 42 Studienkollegs.