Der fzs verurteilt die Einführung von Regelungen in Prüfungsordnungen, Satzungen und Hochschulgesetzen, die eine Anrechnung von Fehlversuchen in Prüfungen eines Hochschulstudienganges bei einem Wechsel zu einem anderen Studiengang vorsehen.
Tägliche Archive: 1. November 1995
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