Aufbauend auf der Position, studentische Beschäftigte grundsätzlich mit regulär Beschäftigten gleich zu stellen, ist es für den fzs von essentieller Bedeutung, dass diese auch durch Personalräte vertreten werden.
Tägliche Archive: 27. August 2005
In der Bundesrepublik Deutschland ist auch heute noch weitläufig die Meinung verankert, Behinderte müssten vor der Gesellschaft „beschützt“ werden statt ihnen Möglichkeiten zur Integration zu bieten. Der fzs strebt jedoch die vollständige Integration behinderter oder chronisch kranker Menschen in Gesellschaft und Arbeitsleben an.
Für das Hochschulsystem wurde im Mai 2005 auf der BildungsministerInnenkonferenz in Bergen ein übergreifender europäischer Qualifikationsrahmen angenommen; die KMK hat in ihrem Beschluss vom 21.04.2005 einen Qualifikationsrahmen für die BRD verabschiedet.
Bei der Bergen-Konferenz wurden – um den Bologna Prozess voran zu bringen – sehr weitgehende Beschlüsse gefasst, welche für viele Studierende eine sehr weitgehende Veränderung ihrer Studienbedingungen bedeuten und zugleich über den Hochschulbereich hinaus gehende bildungspolitische Konsequenzen mit sich bringen.
Ein Leitfaden für studentische Gremienmitglieder
Die Neuregelung der Studienplatzvergabe ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Das 7. HRGÄndG betrifft zwar zunächst nur diejenigen Studienfächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, es ist aber zu erwarten, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist bis das Verfahren auf alle Studienfächer ausgeweitet wird.
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften spricht sich für den Einsatz freier, d.h. ohne Einschränkungen nutzbarer, quelloffener, kopierbarer und veränderbarer Software in allen öffentlichen Bereichen, insbesondere an Schulen und Hochschulen und in Behörden aus.
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften spricht sich für eine weitestgehende Informationsfreiheit aus.