Das Verwaltungsgericht Minden hat am 26. März das erste Urteil gegen allgemeine Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen gefällt. Das Gericht betont darin die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren in NRW und sieht keinen Verstoß gegen den UN-Sozialpakt.
Tägliche Archive: 27. März 2007
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