Berlin (fzs) – In einem Urteil des Verfassungsgerichts Gelsenkirchen wurde am 28.09.2011 entschieden, dass Studienbewerber*innen, die seit sechs Jahren auf die Zulassung zu einem Studium warten, diese nun erhalten müssen. Diese Grundsatzentscheidung stellt wieder einmal klar, dass die momentane Zulassungspraxis an den Hochschulen verfassungswidrig ist.
Tägliche Archive: 30. September 2011
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