Berlin (fzs) – Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des § 91 b des Grundgesetzes verabschiedet. Ziel dieser Grundgesetzänderung soll eine Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in der Hochschulfinanzierung sein.
Tägliche Archive: 30. Mai 2012
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