Der fzs begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die undemokratische Konstruktion der Hochschulsteuerung in Deutschland verurteilt. So bemängelt das Gericht: „Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen.“ Der fzs ist im Zuge des Gerichtsverfahrens als Sachverständige herangezogen worden und äußert sich nun abermals zur Akkreditierung.
Tägliche Archive: 18. März 2016
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