Am 4. Mai 2016 beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes. Im Rahmen der ersten Novellierung seit über 50 Jahren forderte der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), dass auch Stüdent*innen, Schüler*innen und Praktikant*innen unter Mutterschutz stehen. Die Bundesregierung ist zumindest in Teilen den Forderungen des fzs nachgekommen.
Tägliche Archive: 4. Mai 2016
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