Am 15.6.2016 konnte das antisexistische Bündnis gegen „Pick-Up-Artists“ einen Erfolg verbuchen: Der Kläger musste seine Klage zurückziehen, da das Gericht seiner Argumentation nicht folgte. Nun ist er verpflichtet Anwalts- und Prozesskosten tragen. Zuvor hatte er schon eine Klage gegen die FAZ verloren.
Tägliche Archive: 16. Juni 2016
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