Bayern

In Bayern gelten restriktive Prüfungsfristen. Die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom müssen nach vier Semestern plus eventuell ein bis zwei Semestern Toleranz erfolgen. Ansonsten erfolgt die Zwangsanmeldung zur Prüfung, und bei Nichtantritt ist man einfach durchgefallen. Selbiges gilt für den Studienabschluss. Die Prüfungsordnung sieht hier eine Toleranz von vier Semestern vor. Über diese Prüfungsfristen hinaus gibt es in Bayern ab dem Wintersemester 2005/2006 auch Langzeitstudiengebühren ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit in Höhe von 500 Euro. Ebenso gibt es schon seit längerer Zeit Studiengebühren für ein Zweitstudium. Ursprünglich wollte Bayern bereits zum Wintersemester 2005/2006 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro einführen. Nun ist Wissenschaftsminister Thomas Goppel aber zurück gerudert, da auch Bayern keine konkreten Pläne für ein Darlehenssystem hat, welches zeitgleich mit den Studiengebühren eingeführt werden soll, um zumindest formell keine sozialen Schranken beim Hochschulzugang einzuführen. Dies fordert auf jeden Fall die Bayerische Rektorenkonferenz. Vor wenige Tagen hat die bayrische Landesregierung nun einen Studiengesetzentwurf vorgelegt. Mehr hier