Die Hochschulgesetze der Länder, in der Regel „Landeshochschulgesetze“ genannt, beinhalten alle Regelungen, die die Hochschulen selbst betreffen. Sie führen die Hochschulen auf, die vom jeweiligen Gesetz betroffen sind, bestimmen etwa den Rechtsstatus von Hochschulen, die Aufgaben und Pflichten von Studierenden und Lehrenden, die Rahmenbedingungen von Studium und Lehre oder die Organisation der Studierendenschaft und ggf. der Landesstudierendenvertretung.
Manche Länder haben darüber hinaus eigene Gesetze für Hochschulpersonal oder den wissenschaftlichen Nachwuchs; diese werden ebenfalls aufgeführt. Weitere Gesetze, die teilweise eigens für Berufsakademien o.ä. bestehen, werden aus Gründen der Übersichtlichkeit halber nicht aufgelistet.
Zuletzt bestehen in allen Ländern zahlreiche Gesetze zu Einzelbestimmungen(beispielsweise zur Zulassung) sowie Hunderte von Ordnungen, die sich hier nicht aufzählen lassen. Auskunft geben in der Regel die Seiten des jeweils zuständigen Ministeriums.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Anmerkung: Für die weiteren vier Hochschulen des Saarlandes bestehen jeweils eigene Gesetze, die hier nicht aufgeführt werden bzw. nicht online verfügbar sind. Informationen finden sich beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft.