Beitragsrechner
Wähle deine Studierendenschaft aus und sieh, welchen Mitgliedsbeitrag der fzs sie in den kommenden Haushaltsjahren zahlt. Falls deine Studierendenschaft noch nicht in der Liste ist oder die Studi-Zahlen nicht stimmen, kannst du die Zahl der eingeschriebenen Studierenden auch direkt eingeben. Schreibe uns dann gern eine Mail, damit wir das anpassen.
Beachte auch die zusätzlichen Hinweise zur Interpretation weiter unten
Wichtige Hinweise zur Interpretation
Hinweise zur Beitragsberechnung (§ 5 Finanzordnung, gültig ab 01.10.2026)
- Bis 10.000 Studierende: Beitrag = Faktor × (Anzahl Studierende − 2.000), mindestens 5 €. Faktor: 1,20 € (2026/27), 1,25 € (2027/28), 1,30 € (2028/29).
- 10.001 bis 35.000 Studierende: 0,96 € (2026/27) bzw. 1,00 € (2027/28) bzw. 1,04 € (2028/29) pro Studierende*r.
- Über 35.000 Studierende: obiger Satz für die ersten 35.000 Studierenden, für alle weiteren 0,15 € (2026/27) bzw. 0,25 € (2027/28) bzw. 0,35 € (2028/29) pro Studierende*r.
- Für Haushaltsjahre ohne festgelegten Beitrag gilt der Beitrag wie im Vorjahr (§ 5 Abs. 1 d).
- Sonderfälle: Erstjahr der Mitgliedschaft = 50 % (§ 5 Abs. 3); Eintritt zwischen 1.4. und 30.9. = 25 % im laufenden und 75 % im folgenden Jahr (§ 5 Abs. 4); Übergangsregelung 2026/27 = zur Hälfte Vorjahresbeitrag, zur Hälfte neuer Beitrag (§ 5 Abs. 6). In allen Fällen mindestens 1 €.
- Datenschutz: Die Berechnungen werden lokal im Browser deines Geräts durchgeführt und nicht an den fzs übertragen.
Wichtige Hinweise zur Interpretation
Bitte beachte: Dieses Tool dient als Orientierungshilfe. Die angezeigten Beiträge sind Richtwerte auf Basis der neuen Beitragsordnung und können von der tatsächlich festgesetzten Höhe abweichen, da mehrere Faktoren einfließen:
- Schwankende Studierendenzahlen: Maßgeblich ist die Zahl der zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres eingeschriebenen Studierenden – diese kann von der hier hinterlegten bzw. eingegebenen Zahl abweichen.
- Sonderregelungen: Ermäßigungen für Erst- und Übergangsmitglieder (§ 5 Abs. 3, 4 und 6) erfordern ggf. einen Antrag bzw. die Zustimmung des Ausschusses der Student*innenschaften und sind hier nur vereinfacht abgebildet.
- Fördermitglieder: Diese legen ihren Beitrag selbst fest (mind. 1 € jährlich) und sind hier nicht abgebildet.
- Künftige Anpassungen: Ab der regulären Mitgliederversammlung im Sommersemester 2028 steht die Anpassung des Beitrags erneut auf der Tagesordnung; für spätere Haushaltsjahre kann sich die Höhe daher ändern.
Die angezeigten Beiträge sind daher immer nur eine Orientierung und können von der tatsächlich festgesetzten Höhe abweichen.
Fragen oder Feedback?
Bei Fragen zu den Beitragsberechnungen oder zur neuen Beitragsordnung wendet euch gerne an den Vorstand oder den Ausschuss Finanzen des fzs.
Habt ihr Vorschläge für Ergänzungenoder Verbesserungen dieses Tool? Schreibt Jacob eine E-Mail an .
fzs Finanzentwicklung und Mitglieder
Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Mitgliederzahlen im Zeitverlauf. Beachte auch hier die Hinweise weiter unten.
Hinweis zur Datenqualität dieser Übersicht
Der Haushalt des fzs hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert und diese Übersicht gibt daher nur einen groben Richtwert und nicht immer die exakten Daten wieder. In manchen Haushaltsjahren wurden beispielsweise die Beitragseinnahmen sehr klar getrennt aufgeschlüsselt, in manchen wurden Beitragseinnahmen gemeinsam mit Entnahmen aus Rücklagen, Zinserträgen usw. genannt. Auch Stundungen von Beitragszahlungen sind hier über die Jahre hinweg nicht einheitlich dargestellt.
Auch die Zahl der Mitglieder zeigt immer nur einen Ausschnitt, da es in einem Jahr immer Ein- und Austritte gibt und auch die Unterscheidung Förder-/Vollmitglieder nicht systematisch einheitlich erhoben wurde, u. a. auch die Einführung der Verfassten Studierendenschaft in BaWü gab es hier ab 2013 größere Veränderungen.
2008 war die letzte Beitragsänderung, deshalb beginnt die Anzeige standardmäßig hier. Ältere Zahlen können zwar ebenfalls angezeigt werden, die Qualität der Zahlen wird je weiter man in die Vergangenheit geht immer ungenauer.
„Vollmitglieder ohne VS“ sind größtenteils Studierendenschaften aus Bayern, die keine eigenen Mittel haben und deshalb keinen Beitrag zahlen.