Du möchtest an einer Veranstaltung, einer Sitzung oder einem Treffen des fzs teilnehmen und deine Struktur übernimmt deine Fahrtkosten nicht? Dann bist du hier richtig. Bitte fülle das unterstehende Formular aus und beantrage so die Erstattung deiner Reisekosten vor der Veranstaltung. Du erhältst dann in den nächsten Tagen eine Antwort, in der dir dann auch ggf. erklärt wird, wie du die Abrechnung deiner Reisekosten beim fzs einreichen kannst.
Auszug aus der Finanzordnung
§12 Reisekosten
1. Anspruch auf Erstattung im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben a) Mitglieder des Vorstandes,
b) Angestellte,
c) Mitglieder der Ausschüsse und des Kassenprüfungsausschuss, soweit nicht Dritte ihre Fahrtkosten erstatten,
d) bis zu zwei Vertreter*innen je Veranstaltung von Mitgliedern, die von der Beitragspflicht befreit sind,
e) bis zu vier Delegierte eines Mitglieds, die von der Beitragspflicht befreit sind, zu Mitgliederversammlungen des Vereins und
f) Menschen, die von der Mitgliederversammlung, dem Ausschuss der Student*innenschaften oder dem Vorstand mit besonderen Aufgaben betraut wurden.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen beschließen.
2. Erstattet werden die Kosten einer Bahnfahrt in der 2. Klasse bei Inanspruchnahme einer Bahncard 50 oder äquivalenten Ermäßigungen inklusive Pflichtreservierungen. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Ausnahmen beschließen.
(…)
4. Erstattet werden die Kosten einer Fahrt mit einem Fernbus maximal bis zum Preis der vergleichbaren Bahnfahrt in der 2. Klasse mit Bahncard 50-Rabatt.
5. In begründeten Ausnahmefällen wird auf Beschluss des Vorstandes eine Fahrt mit dem Auto mit 0,15 € / km erstattet. (…)