Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen (MVen). Er besteht aus Vertreter*innen von acht bis zehn Hochschulen, die einmal pro Semester von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der AS ist zuständig für die Beschlussfassung über aktuelle Positionen und Strategien; darüber hinaus kann er Wahlen bzw. Nachwahlen durchführen.
Er kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsprogramms. Außerdem wählt er die fzs-Delegierten zu den Mitgliederversammlungen der European Students‘ Union (ESU).
Kontakt zum AS: as [at] lists.fzs.de
Mitglieder des 73. Ausschusses der Student*innenschaften sind Vertreter*innen der folgenden acht Student*innenschaften:
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Hamburg; Hamburg
- Studierendenrat der Hochschule für Musik und Theater Rostock; Mecklenburg-Vorpommern
- Allgemeiner Student*innenausschuss der Universität Lüneburg; Niedersachsen
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Hannover; Niedersachsen
- Studierendenrat der Technische Universität Dresden; Sachsen
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Bremerhaven; Bremen
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Niederrhein; Nordrhein-Westfalen
- Allgemeiner Studierendenausschuss der HafenCity Universität Hamburg; Hamburg
- Studierendenvertretung der Universität Würzburg; Bayern