Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen (MVen). Er besteht aus Vertreter*innen von acht bis zehn Hochschulen, die einmal pro Semester von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der AS ist zuständig für die Beschlussfassung über aktuelle Positionen und Strategien; darüber hinaus kann er Wahlen bzw. Nachwahlen durchführen.
Er kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsprogramms. Außerdem wählt er die fzs-Delegierten zu den Mitgliederversammlungen der European Students‘ Union (ESU).
Kontakt zum AS: as [at] lists.fzs.de
Mitglieder des 74. Ausschusses der Student*innenschaften sind Vertreter*innen der folgenden neun Student*innenschaften:
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Hamburg; Hamburg
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule für Musik und Tanz Köln; Nordrhein-Westfalen
- Allgemeiner Student*innenausschuss der Universität Lüneburg; Niedersachsen
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Augsburg; Bayern
- Studierendenvertretung der Katholischen Stiftungshochschule München; Bayern
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Bremerhaven; Bremen
- Studierendenvertretung der Ludwig-Maximilians-Universität München; Bayern
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Marburg; Hessen
- Studierendenvertretung der Universität Würzburg; Bayern