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Ausschuss der Student*innenschaften

Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen (MVen). Er besteht aus Vertreter*innen von acht bis zehn Hochschulen, die einmal pro Semester von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der AS ist zuständig für die Beschlussfassung über aktuelle Positionen und Strategien; darüber hinaus kann er Wahlen bzw. Nachwahlen durchführen.

Er kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsprogramms. Außerdem wählt er die fzs-Delegierten zu den Mitgliederversammlungen der European Students‘ Union (ESU).

Kontakt zum AS: as [at] lists.fzs.de

Mitglieder des 71. Ausschusses der Student*innenschaften sind Vertreter*innen der folgenden acht Student*innenschaften:

  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule Bremerhaven; Bremen
  • Studierendenrat der Technischen Universität Dresden; Sachsen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss Uni Hannover; Niedersachsen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Uni zu Köln; Nordrhein-Westfalen
  • Allgemeiner Student*innenausschuss der Universitätneburg; Niedersachsen
  • Allgemeiner Studentinnen- und Studentenausschuss Uni Osnabrück; Niedersachsen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss der Uni Potsdam; Brandenburg
  • Verfasste Studierendenschaft Uni Tübingen; Baden-Württemberg