Der Ausschuss der Student*innenschaften (AS) ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Mitgliederversammlungen (MVen). Er besteht aus Vertreter*innen von acht bis zehn Hochschulen, die einmal pro Semester von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der AS ist zuständig für die Beschlussfassung über aktuelle Positionen und Strategien; darüber hinaus kann er Wahlen bzw. Nachwahlen durchführen.
Er kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsprogramms. Außerdem wählt er die fzs-Delegierten zu den Mitgliederversammlungen der European Students‘ Union (ESU).
Kontakt zum AS: as [at] lists.fzs.de
Mitglieder des 76. Ausschusses der Student*innenschaften sind Vertreter*innen der folgenden zehn Student*innenschaften:
- Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bonn (Nordrhein-Westfalen)
- Allgemeiner Studierendenausschuss Hochschule Bremerhaven (Bremen)
- Allgemeiner Studierendenausschuss Hochschule Darmstadt (Hessen)
- Studierendenrat Universität Halle (Sachsen-Anhalt)
- Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Hamburg (Hamburg)
- Studentische Vertretung Hochschule Kempten (Bayern)
- Allgemeiner Studierendenausschuss Universität zu Köln (Nordrhein-Westfalen)
- Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Lüneburg (Niedersachsen)
- Studierendenvertretung Katholische Stiftungshochschule München (Bayern)
- Studentische Vertretung Technische Universität München (Bayern)