Organisationsstruktur des fzs

Gremien

Das höchste beschlussfassende Gremium im fzs ist die Mitgliederversammlung (MV). Die MV wählt den Vorstand und verabschiedet Positionen. Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal pro Semester statt.

Jede MV wählt zwischen acht und zehn Student*innenschaften in den Ausschuss der Student*innenschaften (AS). Der AS ist das höchste beschlussfassende Organ des fzs zwischen den Mitgliederversammlungen und tagt in der Regel monatlich.

Die inhaltlichen Ausschüsse arbeiten zu den unterschiedlichen Politikbereichen des Verbandes. Sie bereiten die Positionen und Stellungnahmen des Verbandes vor und erarbeiten Strategien zu deren Umsetzung. Die Ausschüsse werden einmal jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bestehen aus 10 Personen.

In Arbeitskreisen (AK) wird zu einzelnen Spezialbereichen gearbeitet. Thematisch Interessierte können an den Treffen teilnehmen, ohne sich bei einer Mitgliederversammlung zur Wahl zu stellen. Mit lediglich einem Drittel der Stimmen kann die MV die Einrichtung eines AK beschließen und so auch bei Themen, die nur kleinen Teilen des Verbandes betreffen einen Arbeitsrahmen herstellen. Die Arbeitskreise treffen sich etwa alle 2-3 Monate und werden von einem Vorstandsmitglied betreut.

Der Kassenprüfungsausschuss (KPA) prüft die Buchführung und Finanzverwaltung des Vereins. Er schlägt auf Grundlage seiner Prüfungen der Mitgliederversammlung die finanzielle Entlastung bzw. Nichtentlastung vor. Der Kassenprüfungsausschuss wird von der Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich gewählt. Er besteht aus drei bis sechs Mitgliedern.

Jährlich werden durch die MV außerdem mindestens vier Antidiskriminierungsbeauftragte gewählt. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Antidiskriminierungsvorschrift.

Die Grundlage der Arbeit aller Gremien ist das jeweilige Arbeitsprogramm, welches jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Ihr findet diese auf der jeweiligen Seite der Gremien.

Inhaltlich arbeiten zu dem aktuell vier Referent*innen mit und bereiten gemeinsam mit dem Vorstand und den passenden Ausschüssen an Projekte, Veranstaltungen und Positionen für den Verband vor.

Der Vorstand setzt die Beschlüsse der MV um und vertritt den Verband nach außen. Hier gehts zum Arbeitsprogramm.

Mitgliedschaft & Finanzierung

Mitglieder des fzs sind einzelne verfasste und nicht verfasste Student*innenschaften von Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten.

Mitglieder mit eigener Finanzhoheit zahlen einen jährlichen Beitrag von 0,80 € pro Student
*in (bei mehr als 10.000 Studierenden). Student*innenschaften mit weniger als 10.000 Student*innen zahlen einen gestaffelten Beitrag, der sich ab der Student*innenzahl orientiert. Nicht verfasste Student*innenvertretungen (z.B. aus Bayern) zahlen keine Mitgliedsbeiträge, da sie nur sehr eingeschränkt über Geld verfügen. Weitere Infos zur Mitgliedschaft: Beitritt

Darüber hinaus erhält der fzs Fördermittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Veranstaltungen sowie Zuschüsse für einzelne Projekte von Bündnispartner*innen und Student*innenvertretungen.