Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) des freien zusammenschlusses von student*innenschaften (fzs) e.V. ist das höchste beschlussfassende Organ des fzs. Sie findet in der Regel zwei Mal jährlich statt: zum Ende des Wintersemesters und zum Ende des Sommersemesters. Üblicherweise werden Mitgliederversammlungen von Mitgliedsstudierendenschaften des fzs ausgerichtet.

Akkreditierung

Die Akkreditierung erfolgt beim Tagungsbüro. Hier werden die Delegationsschreiben der Mitglieder kontrolliert und die Stimmkarten ausgegeben.

Auch nicht-Delegierte melden sich beim Tagungsbüro an, um Namensschilder, ggf. Informationen zur Übernachtung und weitere Informationen zu erhalten.

Bei verspäteter Ankunft melden sich die Teilnehmenden vorab beim Tagungsbüro unter .

Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und wenn ordnungsgemäß geladen wurde. Stimmberechtigt sind alle Vollmitglieder.

Die Beschlussfähigkeit wird in der Regel zu Beginn der Mitgliederversammlung festgestellt, sowie zu Beginn des Sitzungstages. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellen.

Stimmgewichtung

Die stimmberechtigten Mitglieder haben grundsätzlich unterschiedlich viele Stimmen. Die Anzahl der Stimmen bestimmt sich nach der Größe der Studierendenschaft.

Mitglieder von Hochschulen mit bis zu 10.000 Student*innen haben jeweils zwei Stimmen. Mitglieder von Hochschulen mit 10.000 bis 30.000 Student*innen haben jeweils drei Stimmen. Mitglieder von Hochschulen mit mehr als 30.000 Student*innen haben jeweils vier Stimmen.

Die Stimmen müssen einheitlich abgegeben werden.

Die Anzahl der Stimmen ist auf der ausgegebenen Stimmkarte erkennbar und wird im digitalen Versammlungstool automatisch berücksichtigt.

Ablauf

Jede Mitgliederversammlung nimmt Berichte von Vorstand, politischer Geschäftsführung, Referent*innen, Ausschüsse, Arbeitskreisen und dem Antidiskriminierungsteam entgegen. Die Berichte werden vorab schriftlich eingereicht und auf der Mitgliederversammlung in Kurzform vorgetragen. Im Anschluss können Fragen und Anmerkungen durch die Mitgliederversammlung an das berichtende Gremium gerichtet werden.

Zudem werden Anträge diskutiert und abgestimmt. Es gibt drei Arten von Anträgen: Satzungs- und ordnungsändernde Anträge beziehen sich auf die Satzung und Ordnungen (bspw. Geschäftsordnung oder Finanzordnung) des fzs. Strukturelle Anträge behandeln meist interne Fragen. Diese Beschlüsse werden nicht veröffentlicht, sind aber dennoch bindend für den Verband und seine Amtsträger*innen. Inhaltliche Anträge können diverse Themen umfassen. Die inhaltlichen Beschlüsse werden im Anschluss an die Mitgliederversammlung veröffentlicht.

Auf jeder Mitgliederversammlung wird ein Ausschuss der Student*innenschaften gewählt. Dieser ist das höchste beschlussfassende Organ des fzs zwischen den Mitgliederversammlungen.

Weitere Tagesordnungspunkte kommen hinzu, je nachdem, ob es sich um eine Winter-Mitgliederversammlung (am Ende des Wintersemesters) oder um eine Sommer-Mitgliederversammlung (am Ende des Sommersemesters) handelt.

Besonderheiten bei der Winter-Mitgliederversammlung

Auf Winter-Mitgliederversammlungen wird jährlich der Kassenprüfungsausschuss (KPA) gewählt. Dieser prüft, ob der Vorstand korrekt mit den Geldern des Verbandes umgegangen ist und sich an die Vorgaben aus der Finanzordnung gehalten hat. Er berichtet auf jeder Mitgliederversammlung.

Die Wahl der politischen Geschäftsführung (PGF) erfolgt ebenfalls auf einer Winter-Mitgliederversammlung. Die politische Geschäftsführung wird zunächst für zwei Jahre gewählt und muss nach Ablauf der zwei Jahre jedes Jahr bestätigt werden. Daher findet nicht zwingend bei jeder Winter-Mitgliederversammlung eine Wahl der politischen Geschäftsführung statt.

Auf manchen Winter-Mitgliederversammlungen wird auch ein Nachtragshaushalt behandelt. Dieser dient dazu, um eventuelle Abweichungen im Vergleich zum ursprünglich beschlossenen Haushalt durch die Mitgliederversammlung zu legitimieren.

Besonderheiten bei der Sommer-Mitgliederversammlung

Auf den Sommer-Mitgliederversammlungen finden viele Wahlen statt, die Amtszeiten beginnen jeweils zum 1. September. Gewählt werden der Vorstand, die Referent*innen, das Antidiskriminierungsteam und die Ausschüsse.

Zudem wird für die Amtszeit ein Arbeitsprogramm verabschiedet, welches den Amtsträger*innen Leitlinien für ihre Arbeit gibt.

Da das Haushaltsjahr des fzs am 1. Oktober jeden Jahres beginnt, wird auf der Sommer-Mitgliederversammlung ebenfalls der Haushalt abgestimmt. Teilweise wird auch auf der Sommer-Mitgliederversammlung ein Nachtragshaushalt beschlossen.

Redeliste

Die Redeliste legt die Reihenfolge der Redner*innen fest. Sie ist bei Mitgliederversammlungen doppelt quotiert: Es gibt die Listenquotierung und die Erstquotierung.

Für die Listenquotierung werden zwei getrennte Redelisten geführt: Die erste Redeliste ist Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans* oder agender (FLINTA) Personen vorbehalten. Die Zweite steht allen Menschen offen. Die Redeleitung erteilt abwechselnd Redner*innen der ersten und zweiten Liste das Wort.

Innerhalb der Listen findet die Erstquotierung statt. Hier werden Personen vorgezogen, die sich erstmalig zu Wort melden.

Die Versammlungs-Software OpenSlides nimmt diese Quotierung automatisch vor.

Versammlungs-Software

→ Ausführlichere Infos unter OpenSlides

Für den Ablauf der Mitgliederversammlung wird die freie Software OpenSlides genutzt. Dort sind sämtliche Unterlagen wie die Tagesordnung, Berichte, Anträge, Änderungsanträge und Kandidaturen zu finden.

Auch die Redeliste wird über OpenSlides geführt, wo sich die Teilnehmer*innen mit ihren persönlichen Accounts melden können.

Hierfür nutzen die Teilnehmenden ihre selbst mitzubringenden digitalen Endgeräte.

OpenSlides wird vom fzs selbst gehostet, bei Fragen und Problemen kann sich an gewendet werden.

Sitzungsleitung

Die Sitzungsleitung besteht aus der Redeleitung und der*dem Protokollant*in. Sie besteht aus mindestens vier Personen, wovon mindestens 55 % Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans* oder agender (FLINTA) Personen sein müssen.

Die Sitzungsleitung wird zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit gewählt.[6]

In der Regel suchen Vorstand und politische Geschäftsführung bereits vor Beginn der Mitgliederversammlung geeignete Kandidat*innen für die Redeleitung, damit sich diese gemeinsam vorbereiten können.

Awareness

Auf den Mitgliederversammlungen gibt es ein Awarenessteam, welches zur Verfügung steht, wenn sich Teilnehmende unwohl fühlen oder Übergriffiges erlebt haben. Es handelt parteiisch für die Betroffenen, nach Maßgabe des Awarenesskonzepts. Es gibt zudem einen Awarenessraum und einen Ruheraum. 

Mitgliederversammlungen

Beschlüsse

Hier können Beschlüsse durchsucht werden. Diese Datenbank ist noch im Aufbau und derzeit unvollständig.

Eine Liste mit weiteren Beschlüssen des fzs findet ihr hier: https://www.fzs.de/positionen/


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