Der fzs tritt seit Langem entschieden gegen die Militarisierung von Wissenschaft, Forschung und Lehre ein und verteidigt Zivilklauseln als Ausdruck einer Hochschullandschaft, die sich Frieden, internationaler Kooperation und gesellschaftlicher Verantwortung verpflichtet fühlt. Diese Haltung bleibt angesichts wachsenden politischen Drucks zur „Kriegstüchtigkeit“ der Hochschulen unverändert richtig und notwendig. Zugleich verpflichtet unser Anspruch auf internationale Solidarität dazu, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine klar zu benennen und uneingeschränkt an der Seite der ukrainischen, aber auch der baltischen, polnischen und moldauischen Studierendenvertretungen zu stehen, für die dieser Krieg keine abstrakte Bedrohungsszenarien-Debatte, sondern gelebte Realität ist. Kritik an der Militarisierung deutscher Hochschulpolitik und Solidarität mit den unmittelbar von russischer Aggression betroffenen Studierenden und Wissenschaftler*innen stehen für uns nicht im Widerspruch, sondern bedingen einander: Beides folgt aus der gleichen Überzeugung, dass Sicherheit in Europa nur gemeinsam, nicht gegeneinander, hergestellt werden kann. Mit dieser Positionierung wollen wir unsere bisherige Beschlusslage fortschreiben und um diese Perspektive erweitern.
Einsatz für Zivilklauseln
Der fzs bekräftigt hiermit seinen Einsatz für Zivilklauseln und den Beschluss „Zivilklauseln verteidigen!“ der 72. Mitgliederversammlung. Rund 70 Hochschulen in Deutschland haben sich mit einer solchen Selbstverpflichtung dazu bekannt, Forschung und Lehre ausschließlich friedlichen Zwecken zu widmen, eine Tradition, die bis auf die älteste deutsche Zivilklausel in Kiel nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges zurückreicht und die wir als zivilgesellschaftliche Errungenschaft verstehen, nicht als Verhandlungsmasse in sicherheitspolitischen Debatten.
Wir verurteilen den aktuellen Diskurs rund um Zivilklauseln als Hindernis für „Forschungssicherheit“. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geforderte Neubewertung der „Angemessenheit von Zivilklauseln“ zielt im Kern auf deren Aufweichung und blendet die Risiken der Zusammenarbeit von Hochschulen und Militär gänzlich aus. Diese umfassen beispielsweise zunehmende Geheimhaltung und Publikationsverbote, Einfluss militärischer Förderung auf Forschungsthemen, die Einschränkung internationaler Kooperationen oder wissenschaftliche Selbstzensur kritischer Forschung. (https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/positionspapier-forschungssicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=4) Um dem entgegenzustehen, sind und bleiben Ziviklauseln das Mittel für Hochschulen, die Autonomie über ihre Forschung zu erhalten.
Wir stellen uns klar gegen das Verbot von Zivilklauseln, wie es im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz festgeschrieben wurde. Wer Zivilklauseln gesetzlich untersagt, erschwert den Einsatz für eine ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken verpflichtete Forschung und Lehre. Solche Versuche, die Hochschulen noch stärker ins Militär und Kriegsführung einzubinden, sind somit deutlich zu verurteilen.
Im selben Zuge verstehen wir Zivilklauseln als sich kritisch mit den Folgen der eigenen Forschung auseinanderzusetzen. Diese kritische Evaluation möglicher militärischer Anwendung der eigenen Arbeit muss selbstverständlicher Bestandteil von Forschung und Lehre sein. Dafür müssen diese Prozesse im Rahmen von beispielsweise Ethikkommissionen institutionalisiert und strukturell durch die Hochschulen begleitet werden. (s. Zivilklausel TU Darmstadt)
Damit diese Autonomie der Hochschulen bewahrt werden kann, bekräftigen wir erneut unsere Forderung nach einer ausreichenden Grundfinanzierung der Hochschulen. Nur diese ermöglicht es Wissenschaftler*innen und Studierenden, unabhängig von der Einwerbung zunehmend militärisch geprägter Drittmittel zu forschen, zu lehren und zu lernen.
Wir fordern daher:
- Die flächendeckende gesetzliche Verankerung von Zivilklauseln in allen Landeshochschulgesetzen
- Rechtliche Absicherung von Zivilklauseln gegen Angriffe wie das Bayerische Bundeswehrförderungsgesetz
- Verpflichtende Einrichtung und angemessene Ressourcenausstattung von Ethikkommissionen an allen Hochschulen mit Zivilklausel, inkl. studentischer Sitze mit Stimmrecht
- Transparenzpflicht für Drittmittelquellen aller Hochschulen und eine klare Absage an Drittmittel von Militär und Rüstungsindustrie
- Ausreichende und dauerhafte Grundfinanzierung der Hochschulen, um die strukturelle Anreizwirkung militärischer Drittmittel zu entschärfen
Kritik an fortschreitender Militarisierung von Forschung und Lehre in Deutschland
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der darauffolgenden sogenannten „Zeitenwende“ beobachten wir im Zuge dieser einen zunehmenden politischen Druck, Forschung und Lehre an deutschen Hochschulen stärker auf militärische, geo- und sicherheitspolitische Ziele auszurichten. Dieser Druck vollzieht sich nicht transparent, sondern undemokratisch hinter verschlossenen Türen. So legt beispielsweise der 2023 im Geheimen erarbeitete „Operationsplan Deutschland“ des operativen Führungskommandos der Bundeswehr ein neues Grünbuch zur zivil-militärischen Zusammenarbeit vor. Wir kritisieren entschieden, dass mit der Indienststellung ziviler Einrichtungen, potenziell einschließlich der Hochschulen, für Zwecke der Gesamtverteidigung eine Strategie umgesetzt wird, an deren Inhalt weder Wissenschaftler*innen noch Studierende auf demokratischen Wegen mitdiskutieren und entgegenwirken konnten. Eine solche Geheimhaltung ist mit dem Selbstverständnis der Hochschulen als Orten des offenen, demokratischen Diskurses nicht vereinbar.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung konkretisierte diese Pläne 2024 noch im Positionspapier „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“. Wir stellen uns klar gegen die dort formulierten Pläne einer „Versicherheitlichung“ der Forschung und der aktiven Förderung zivil-militärischer Zusammenarbeit. Dieser Kurs steht im offenen Widerspruch zu dem an anderer Stelle formulierten Anspruch auf Transparenz, internationale Anschlussfähigkeit und Innovationsfähigkeit der deutschen Wissenschaft. Ein Zwang zur Geheimhaltung trifft dabei eine Forschungslandschaft, die auf offenen Austausch und internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
Ebenso kritisieren wir die Zielrichtung des Positionspapiers des Wissenschaftsrates von 2025. Mit der dort vorgeschlagenen Einrichtung einer „Nationalen Plattform für Wissenssicherung“ und sogenannten „Innovation Hubs“ würden erstmals direkt militärische Akteure in die Gremien der Wissenschaftssteuerung eingebunden. Dies öffnet Tür und Tor für politische Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit, was der fzs klar ablehnt.
An all diesen Vorhaben und Diskussionspapieren lehnen wir klar ab, dass als Begründung ein Bedrohungsnarrativ unhinterfragt aus der politischen Debatte übernommen wird. Dabei ist es gerade die kritische Prüfung von Bedrohungsannahmen und Alternativen, die die Wissenschaft leisten muss, statt sie durch vorauseilenden Gehorsam zu ersetzen.
Wir sehen in dieser Entwicklung eine reale Gefahr für die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) und das Friedensgebot (Art. 26 Abs. 1 GG). Diese beinhalten unter anderem zunehmende Geheimhaltung und Publikationsbeschränkungen, wachsender Einfluss militärischer Geldgeber auf Forschungsthemen und -richtungen, Einschränkung internationaler Kooperationen sowie schleichende Selbstzensur bei kritischer, macht- und herrschaftsreflektierender Forschung. Die Aufgabe der Hochschulen war und ist es, Bedrohungen zu prüfen und eigenständig Vorschläge zu geeigneten Gegenmaßnahmen zu entwickeln, nicht, sich einer vorgegebenen Konfrontationslogik unterzuordnen, die sich, wie auch bei NATO, Bundeswehr und Geheimdiensten zu beobachten, tendenziell selbst perpetuiert.
Als fzs setzen wir uns diesen Entwicklungen klar entgegen und fordern:
- die Offenlegung des vollständigen OPlan Deutschland
- Rücknahme des BMBF-Positionspapiers
- keine Einbindung militärischer Akteure in Gremien der Hochschulsteuerung
Dual Use
Wir bekräftigen unsere kritische Haltung gegenüber Dual-Use-Technologien, insbesondere im Kontext hochschulischer Forschung. Während wir die Bedeutung von Forschung zu Verteidigungstechnologien im militärischen Kontext anerkennen, sehen wir eine zunehmende Ausrichtung öffentlich finanzierter Forschung auf Dual-Use-Zwecke kritisch. Angesichts der Tatsache, dass viele Technologien sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sind transparente und nachvollziehbare Regelungen und eine kritische Begleitung solcher Forschungsvorhaben für den Umgang mit Forschungsergebnissen in diesem Bereich zwingend notwendig.
Darüber hinaus verstehen wir als fzs Sicherheit nicht als militärische Kategorie, sondern vor allem als Frage gesellschaftlicher Resilienz und sozialer Kohäsion. Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für eine Stärkung ziviler Sicherheitsforschung aus, ohne eine pauschale „Versicherheitlichung“ gesellschaftlicher Bereiche zu befördern. Dazu gehört auch eine stärkere Förderung der Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland. Diese sollte neben internationalen Konflikten auch lokale und gesellschaftliche Konfliktlagen stärker berücksichtigen, etwa im Kontext von Gewalt gegen FLINTA*-Personen oder rassistischer Diskriminierung und Hetze gegen BIPoC. Ziel solcher Forschung muss es sein, zu einer friedlicheren und gerechteren Gesellschaft beizutragen.
Wir fordern daher:
- Eine (transparente) Ausrichtung öffentlich finanzierter Forschung, die Dual-Use-Zwecke vermeidet
- Die Stärkung ziviler Sicherheitsforschung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Resilienz und sozialer Kohäsion, ohne eine pauschale „Versicherheitlichung“ zu fördern
- Eine verstärkte Förderung der Friedens- und Konfliktforschung an deutschen Hochschulen
Solidarität mit direkt bedrohten Studierenden und Wissenschaftler*innen in Osteuropa
Wir erkennen die unterschiedlich wahrgenommenen und realen Bedrohungslagen von Studierenden in Europa an. Als fzs stehen wir klar zur Zivilklausel, die in Deutschland auch Ausdruck historischer Verantwortung ist. Gleichzeitig berücksichtigen wir die spezifischen historischen und politischen Kontexte unserer europäischen Nachbar:innen. Wir erklären unsere Solidarität mit Studierenden und Wissenschaftler*innen in Kriegs- und Krisengebieten und erkennen an, dass Positionen zu Dual-Use-Technologien sowie zur Zusammenarbeit zwischen ziviler und militärischer Forschung in diesen Kontexten, etwa in der Ukraine oder den baltischen Staaten, eine andere Bedeutung erhalten können.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es für uns zentral, die Vielfalt der Positionen zur Intersektion von Hochschulen und Militär anzuerkennen und ihre jeweiligen Begründungen ernst zu nehmen. Zugleich halten wir an dem Anspruch fest, Wissenschaft in den Dienst nachhaltiger, friedlicher und ziviler Gesellschaften zu stellen.
Internationale Solidarität bedeutet für uns ebenso, Studierende und Wissenschaftler*innen zu unterstützen, die sich gegen eine Beteiligung an militärischen Handlungen entscheiden. Wir lehnen Zwangsrekrutierungen und Ausreiseverbote ab und setzen uns dafür ein, dass niemand aufgrund der Weigerung, an Kriegshandlungen teilzunehmen, vom Studium oder der wissenschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen oder benachteiligt wird. Deutschland und die Europäische Union müssen Menschen, die sich Zwangsrekrutierungen oder der Beteiligung an Kriegshandlungen entziehen, wirksamen Schutz gewähren und ihnen den Zugang zu Asyl ermöglichen.
"Zivil bleiben, solidarisch handeln – Position des fzs zu Militarisierung und Wissenschaftsfreiheit" beschlossen auf der 78. Mitgliederversammlung