Das abgesprungene Rad
(und warum man nicht versuchen sollte, es unbedingt wieder dran zu montieren)
In der 22. Sozialerhebung des dzhw wurde ein Anstieg in der Gruppe der Studierenden mit studienerschwerenden Erkrankungen von 8 Prozent (2011) bzw. 11 Prozent (2016) auf 16 Prozent (2021) festgestellt. Davon entfallen 65 Prozent auf Studierende psychischen Erkrankung. Das ist ein Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zu 2011 [1]. Derselbe Anstieg zeigte sich auch im Stresserleben der Studierende, berichtet im TK-Gesundheitsreport 2023 [2]. Studierende, die heute ein Studium beginnen, sind also deutlich gefährdeter eine psychische Erkrankung während Ihres Studiums zu entwickeln als das vor 15 Jahren noch der Fall war. Umso mehr muss die mentale Gesundheit der Studierenden in den Fokus der Universitäten gerückt werden und nicht nur akute, sondern auch präventive Maßnahmen im Studium, aber auch bei der Weiterentwicklung von Studiengängen gefördert werden.
Ein besonderer Blick richtet sich ebenso auf die Situation internationale Studierender in Deutschland, die eine zunehmende Studierendengruppe darstellt. Aktuelle Tendenzen der Länder und Hochschulen Studiengebühren für Drittstaatler*innen zu erheben [3] stellen neben bereits bestehenden Problematiken (aufenthaltsrechtliche Hürden, Sprachbarrieren, erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt, Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen, soziale Isolation) zusätzliche Hürden dar. Diese bekräftigen eine sozioökonomische Auslese, tragen zum psychozialen Stress der Studierende bei [4] und gefährden die internationale studentische Mobilität.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, welche 2008 in Kraft getreten ist und 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, ist ein unabdingbares Menschenrechtsübereinkommen entstanden. Die Konvention bekräftigt nicht nur die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung, sondern beinhaltet auch eine Vielzahl an Regelungen, welche sich auf die spezifischen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung beziehen. Mit der Ratifizierung der Konvention stehen Bund und Länder in der Pflicht, Barrierefreiheit, Mobilität, Bildung, soziale Sicherheit, Gesundheitssorge, Bewusstseinsbildung, Gleichberechtigung sowie Nichtdiskriminierung und Inklusion zu fördern, sodass Menschen mit Behinderung im Bildungssystem und im allgemeinen gesellschaftlichen Leben Teilhabe ermöglicht wird.
Für den fzs bedeutet dies in Hinblick auf das Studium auch, dass Student*innen durch psychosozialen Stress beeinträchtigt werden können. Um den daraus resultierenden Benachteiligungsformen entgegenzuwirken, bedarf es eines (Bildungs-)Systemwandels, der nicht versucht Individuen „resilienter“ [5] zu machen, sondern die systemischen Ursachen zu bekämpfen! Konkret muss dafür eine Sensibilisierung der Thematik auf Hochschul-, Länder/Bundes- und gesellschaftlicher Ebene geschaffen werden, was nun im Folgenenden auf diesen drei Ebenen erläutert wird.
1. Hochschulebene
1.1 Problembewusstsein stärken!
Der fzs fordert ein Problembewusstsein bei den Hochschulangehörigen über das Thema „psychosozialer Stress“. Insbesondere Hochschulleitungen dürfen in Student*innen nicht nur Zahlen sehen, sondern müssen Studierende endlich als Individuen mit individuellen Problemen (an)erkennen. Eine Sensibilisierung in der Thematik könnte auch durch eine konsequent durchgesetzte Inklusion ermöglicht werden. Ein Anfang kann das Schaffen von barrierefreien Räumen sein, aber eine Hochschule muss auch nicht-physische Hürden erkennen und abbauen. Um das Problembewusstsein zu stärken, braucht es Awareness-Strukturen wie beispielsweise Konfliktpräventionsstellen an Hochschulen, damit alle Gruppen der Hochschule sensibler im Umgang miteinander werden, bzw. die Hochschule menschlicher wird, Emanzipation zulässt und damit sich gesellschaftliche Diversität auch an der Hochschule widerspiegeln kann. Awareness kann gerade auch dadurch entstehen, dass verschiedene Perspektiven durch die an den Hochschulen Gremienaktiven eingebracht und sichtbar gemacht werden. Dazu sollten die Hochschulangehörigen das Engagement der Student*innen (in Hochschulgremien) anerkennen, anstatt sie dabei zu behindern. Auch Studierendenschaften müssen sich kritisch reflektieren und analysieren, wo sie überall psychosozialen Stress selbst (re-)produzieren. Ganz klar müssen sich Studierendenschaften in der Verantwortung sehen, Maßnahmen, wie etwa Empowerment- und Entstigmatisierungsstrategien zu fördern, Einbringungsmöglichkeiten für nicht-hochschulpolitisch aktive Studierende aufzuzeigen und offene Student*innen-Initiativen begrüßen.
1.2 Studierbare Rahmenbedingungen schaffen!
In der StudiBiFra Studie von 2025 mit einer Stichprobe von über 24.000 Studierenden an deutschen Hochschulen wird der Zusammenhang zwischen Studienbedingungen, Studienzufriedenheit und mentaler Gesundheit untersucht. Zeitlich enge Vorgaben bei Prüfungsleistungen, hohe akademische (Prüfungs-)anforderungen und eine mangelnde Passung von Veranstaltungsinhalten zeigen negative Effekte auf die psychische Gesundheit. Die Qualität der Zusammenarbeit mit Studierenden ist ein Schutzfaktor für mentale Gesundheit. Die Studienzufriedenheit korreliert mit einer besseren mentalen Gesundheit. Ein besonderer Faktor ist die Erschöpfung im Studium. Außerdem lässt sich feststellen, dass nichtbinäre Studierende eine schlechtere mentale Gesundheit aufweisen als die gesamte Studierendengruppe, weshalb ein bedarfsorientierte Herangehensweise für diese Gruppe vonseiten der Hochschulen gefordert ist [6].
Der fzs fordert Hochschulen dazu auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um Studierende von unnötigen Stressfaktoren zu entlasten. Darunter fallen beispielsweise geregelte, zeitlich begrenzte Prüfungsphasen mit transparenten Prüfungszeiten, damit Studierende auch mal richtig freihaben!
Konkret fordert der fzs eine verbindliche Reduzierung der Prüfungsdichte, etwa durch eine Begrenzung der Anzahl gleichzeitig zu absolvierender Prüfungsleistungen pro Prüfungsphase sowie einen Mindestabstand zwischen einzelnen Prüfungsterminen. Prüfungstermine müssen frühzeitig – mindestens zu Beginn des Semesters – verbindlich bekanntgegeben werden, um Planungssicherheit zu schaffen und den durch kurzfristige Terminierung entstehenden Zeitdruck zu reduzieren.
Der fzs fordert zusätzlich unbeschränkte Prüfungsversuche, keine Prüfungsanmeldungen, flexible Prüfungsarten, keine Anwesenheitspflichten für Lehrveranstaltungen sowie ein Orientierungssemester, welches Studienanfänger*innen ein Austesten von potentiellen Studieninteressen ohne Leistungszwang ermöglicht.
Da fast zwei Drittel der Studierenden bereits Prüfungsangst erlebt haben und mehr als ein Drittel der Befragten angaben, deswegen einen Abschluss nicht geschafft zu haben [7], fordert der fzs niedrigschwellige und kostenfreie Unterstützungsangebote speziell für Prüfungsangst (z. B. Einzel- oder Gruppenberatung, Nachteilsausgleiche unabhängig von einer formalen Diagnose) sowie die Möglichkeit alternativer Prüfungsformate für Betroffene.
Der fzs fordert darüber hinaus eine Förderung der sozialen Beziehung, Lerngruppen und anderen zielgruppengerechten Austauschformaten zwischen den Studierenden an den Hochschulen. Auch befürwortet der fzs einen Lerndialog anstatt des aktuellen Notensystem, sowie eine offene Fehlerkultur in der Scheitern ein Teil des Lernprozesses ist, weil ein defizitärer Blick auf unser Lernen unsere Selbstwirksamkeit nicht fördert. Um dem durch beispielsweise Perfektionismus und Selbstzweifel ausgelösten Prüfungsstress entgegenzuwirken, fordert der fzs die Verankerung präventiver, niedrigschwelliger psychosozialer Angebote (z. B. Peer-Beratung, Workshops zu Lern- und Prüfungsstrategien) als festen Bestandteil des Studienalltags – nicht erst als Reaktion auf akute Krisen.
Überdies ist eine Ausweitung des Curriculums eine Chance zur Förderung persönlicher Interessen und setzt der einer Verwertungslogik folgenden Leistungsfähigkeit als Ideal die Selbstentfaltung entgegen. Der fzs fordert in diesem Sinne explizit eine Abkehr von der Wahrnehmung des Studiums als „permanente Prüfungssituation“ hin zu einer interessengeleiteten Erschließung von Wissen.
Zudem braucht es die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten und von sicheren Beratungssituationen, wofür es klar ausgewiesene Räumlichkeiten braucht. Außerdem werden generell an allen Hochschulen ausgebildete Beratungsstellen, wie auch durch Fortbildungen geschulte Lehrende und Angestellte der Verwaltung, für Beratungssituationen benötigt. Wir erhoffen uns damit mehr Verständnis für psychosozial gestresste Student*innen und wirklich kompetentes geschultes Personal. Die Hochschulen müssen ihr studentisches Gesundheitsmanagement um bedarfsorientierte Angebote erweitern, damit sie der schlechten mentalen Gesundheitslage der Studierenden Rechnung tragen können. Außerdem müssen mehr berufsorientierte Angebote für Studierende aufgenommen werden (bspw. Career Service), um Stress durch Zukunftsängste möglichst zu reduzieren.
Um Wirksamkeit der Angebote für Betroffene zu garantieren, müssen diese Angebote in regelmäßigen Abständen mit den Student*innenvertretungen evaluiert werden. Hochschulen müssen Bürokratie auf das notwendigste reduzieren und Informationen über beispielsweise Beratungsangebote oder Ausgleichsmöglichkeiten zugänglicher machen. Dafür sollten bürokratische Prozesse analysiert werden, um unnötige belastende Formalia für Studierende zu identifizieren. Voraussetzung für eine Verbesserung der Situation ist eine enge Zusammenarbeit im Trialog der Hochschulen, Studierendenvertretungen und Studierendenwerke.
2. Bundes- und Länderebene
Betrachtet man die Maßnahmen, die Bund und Länder auf Bildungsebene treffen, um Inklusion zu stärken, zeigt sich, dass sich auch hier einiges zu ändern hat. Wenn es um Student*innen geht, wird meist in Zahlen gesprochen. Dabei geht verloren, dass Studierende Menschen sind und als solche Bedürfnisse haben, von denen bei etwaigen Maßnahmen ausgegangen werden muss. Daher richtet der fzs verschiedene Forderungen an Bund und Länder, um Hochschulen und Bildungseinrichtungen teilhabefreundlicher zu gestalten.
2.1 Landeshochschulgesetze
Die Landeshochschulgesetze müssen dahingehend angepasst werden, dass Beratungsstellen für Student*innen mit studienrelevanten Beeinträchtigungen institutionalisiert werden. Studienerschwerende Regelungen, sich auf Student*innen mit psychischen und psycho-somatischen Beeinträchtigungen besonders stark auswirken können, wie beispielhaft Anwesenheitspflichten, Symptomangaben bei Attesten oder Beschränkungen von Prüfungswiederholungen, sind abzuschaffen. Verfasste Studierendenschafften sind bundesweit zu etablieren und in ihrer Beteiligung zu bestärken. Landesstudierendenvertretungen sollten zudem ebenfalls gestärkt werden.
2.2 Staatliche Förderung von Beratungsstellen
Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Hochschulen müssen von den Ländern und vom Bund bedarfsgerecht finanziell ausgestattet werden. Gerade bei der Erarbeitung von Konzepten können Synergieeffekte durch länderübergreifende Zusammenarbeit genutzt werden. Hierbei muss sichergestellt sein, dass Beratungsstellen eine fachgerechte Ausbildung erhalten.
2.3 Grundfinanzierung von Hochschulen
Die staatlichen Zuwendungen an Hochschulen müssen bedarfgerecht anstatt leistungsorientiert berechnet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Bildungssystem unabhängig von wirtschaftlicher Marktlogik funktioniert. Denn gerade Beratungsangebote werden oft wegrationalisiert, wenn Hochschulen Einsparpotenziale ermitteln. Gerade diese sind aber notwendig, um den Stress zu reduzieren, der unter anderem durch überfrachtete Curricula und Lerninhalte verursacht wird.
2.4. Grundfinanzierung der Studierendenwerke
Die Studierendenwerke müssen ebenfalls bedarfsgerecht finanziert sein. Sie leisten bei der Ermöglichung von Teilhabe durch Kulturprogramme, barrierearme Wohnmöglichkeiten u.Ä., sowie bei der Beratung und Hilfe von Studierenden mit Beeinträchtigung einen wichtigen Beitrag.
2.5 Stigmatisierung bekämpfen
Beeinträchtigung, gerade auch psychosoziale Beeinträchtigungen welche von Teilen der Gesellschaft noch immer nicht ernst genommen werden, sind als solche anzuerkennen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Lehramtsstudierende keine ärztliche Beratung nutzen können, da ihnen ansonsten droht, dass sie später einmal nicht verbeamtet werden. Auch die gesellschaftliche Stigmatisierung von Menschen, die studieren, als „faul“ oder „teuer“ ist in diesem Zuge zu bekämpfen. Studieren ist, wie jede andere Tätigkeit, Arbeit und als solche zu würdigen. Durch auf Länder- und Bundesebene geförderte Awareness-Kampagnen und andere Maßnahmen ist ein gesellschaftlichen Umdenken anzustreben.
2.6 Finanzielle Sicherung
Studierende müssen finanziell abgesichert sein. Gerade Student*innen mit Beeinträchtigung benötigen oft mehr als die Regelstudienzeit. Staatliche Förderungen wie das BAföG müssen so gestaltet sein, dass Studierende mit Beeinträchtigung nicht durch die mit ihrem Alltag inkompatiblen Regelungen im Studium gehindert werden. An dieser Stelle setzen auch Überlegungen wie ein Grundeinkommen an.
2.7 Krankenversicherung
Um allen Studierenden mit Beeinträchtigungen sowie generell allen Menschen mit Beeinträchtigung eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, sollte das bestehende Zwei-Klassen-System aus privater und öffentlicher Versicherung durch eine staatliche und solidarische Krankenversicherung abgelöst werden. Termine bei Psycholog*innen/Psychotherapeut*innen müssen eine kurze Wartezeit haben und kostenlos sein, das psychosozialer Stress oft akut auftritt und Hilfe umgehend erforderlich ist. In diesem Kontext sind insbesondere die kürzlich beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie zu kritisieren. Diese führen zu einer weiteren Verknappung des psychotherapeutischen Angebots. Der Bund muss darüber hinaus die Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen gesetzlich regeln, um die Versorgungslücke mittel- und langfristig nicht zu verstärken.
2.8 Substanzkonsum
Studierende sind eine Hochrisikogruppe für Substanzkonsum legaler und illegaler Drogen. So berichten ca. 40% der Studierenden von monatlichem Binge-Trinken und 22 % von gelegentlichem bis täglichem Nikotinkonsum. Auch für Cannabis liegen die Zahlen bei 20%. Männliche Studierende und Studierende mit finanziellen Belastungen zeigen einen höheren Konsum. Der Substanzkonsum ist assoziiiert mit kognivitiven Stresssymptomen und studienbezogener Angst [8]. Deshalb müssen Universitäten Bildungsinitiativen und zielgruppenspezifische Präventions- und Hilfsangebote schaffen.
3. Gesellschaftliche Ebene
Neben konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabegerechtigkeit der Hochschulen sowie durch Bund und Länder, ist auch die Betrachtung des Bildungssystems an sich wichtig. Um ein adäquates Bild der Realsituation von Studierenden in der BRD abzubilden, ist es in einem ersten Schritt notwendig, mehr Studien durchzuführen, die das aktuelle Bildungssystem als solches analysieren. In einem zweiten Schritt kann dadurch aufgezeigt werden, welche Hürden Studierende in einer inklusiven Teilhabe in Bildungsprozessen beeinträchtigen. Da Bildung nach Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechter der Vereinten Nationen ein Menschenrecht ist, muss die Politik auch Strukturen dafür schaffen, dass alle Menschen, unabhängig ihrer sozio-ökonomischen Herkunft und ihren (psychosozialen) Beeinträchtigungen im Bildungssystem partizipieren können. Doch gerade die Reformen auf Basis des Bologna-Prozesses bewirken oft das Gegenteil.
3.1 Bildungssystem wandeln!
Durch die EInrichtung von Regelstudienzeiten (i.d.R. 6 Semester Bachelor und 4 Semester Master) und die Modularisierung von Curricula, entstand ein massiver Zeitdruck unter Student*innen, ihr Studium in dem genau für sie festgelegtem Zeitraum zu beenden. Durch den extremen Aufwand, der für viele Veranstaltungen aufgewendet werden muss, entsteht ein Konflikt mit ihrer außeruniversitären Lebenswelt, da es für einen Großteil der Studierenden notwendig ist zusätzlich noch arbeiten zu gehen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die damit verbundene Existenzangst, auch vor Verschuldung sowie ein unflexibles Regelstudienzeitsystem, verstärken den psychosozialen Stress der Betroffenen. Studiengangwechsel sind damit in der nicht möglich, wenn die finanzielle Förderung über das an die Regelstudienzeit gekoppelte BAföG verloren geht. Ein Lösungsvorschlag wäre hier mehr Raum für Orientierung zu bieten, um das Austesten von potentiellen Studieninteressen ohne Leistungszwang zur breitflächigen Bildung zu ermöglichen und eine gute Studienfinanzierung, welche allen ein Leben unabhängig von finanzieller Unterstützung der Familie, Verschuldung oder leistungsgebundenen Stipendien ermöglicht.
3.2 Für das Recht auf Wohnen und Mobilität!
Zum psychosozialen Stress tragen zudem explodierende Mietpreise an den Hochschulstandorten bei. Dies führt nicht nur zur Existenzangst, sondern verhindert unter Umständen auch das Studium an einer jeweiligen Wunsch-Hochschule. Staatlich finanziertes Wohnen, mehr Sozialbau, eine funktionierende Mietpreisbremse, solidarische Nachbarschaften und innovative Konzepte gemeinschaftlichen Lebens können dieser Situation Abhilfe schaffen. Ein Nebeneffekt steigender Mieten in Hochschulstädten ist das Ausweichen der Studierenden in die die Hochschulstädte umgebenden Siedlungsgebiete. Damit diese aber auch erreicht werden, fordern wir hier einen kostenlosen ÖPNV, SPV & Fernverkehr, die die barrierearme Mobilität auf nachhaltige Weise unterstützen. Hier soll aktiv kein motorisierter Individualverkehr angestrebt werden! Notwendig, um die UN-Konvention zur inklusiven Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung an unserer Gesellschaft zu ermöglichen, ist folglich der Abbau von Barrieren. Dies sollte sowohl materiell als auch systemisch geschehen, indem neoliberale Normen sowie Stigmata überwunden und Raum für individuelle Entfaltung geschaffen werden.
Insgesamt fordert der fzs also eine Abkehr weg von der Leistungsgesellschaft hin zu einer offenen, solidarischen Gesellschaft, in der es mit einer offenen Fehlerkultur ohne Notendruck um die Förderung und Bildung der Menschen nach ihren Interessen und Möglichkeiten geht und nicht um eine Anpassung des Menschen an das System durch Selbstoptimierung sowie „Resilienzsteigerung“.
[1] Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3. Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. [Quelle: Seite „Die Studierendenbefragung in Deutschland: 22. Sozialerhebung“ , Bearbeitungsstand: Dezember 2023 https://www.die-studierendenbefragung.de/fileadmin/user_upload/Downloads/best3_exec_summary_de.pdf Abgerufen: 01.08.2026, 13:10 UTC]
[2] Techniker Krankenkasse (2023): Gesundheitsreport. Wie geht es Deutschlands Studierenden? https://www.tk.de/lebenswelten/gesunde-hochschule/studien-und-analysen/gesundheitsreport-2023-studierendengesundheit–2151494
[4]: https://link.springer.com/article/10.1186/s40359-026-04576-5
[5] Resilienz oder psychische Widerstandfähigkeit ist die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen und sie durch Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen als Anlass für Entwicklungen zu nutzen. [Quelle: Seite „Resilienz (Psychologie)“. In: Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 15. Januar 2021, 23:28 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Resilienz_(Psychologie)&oldid=207691108 (Abgerufen: 19. Januar 2021, 11:50 UTC)]
[6]: Lehnchen, J., Helmer, S.M., Heinrichs, K. et al. Assessment of study conditions, needs for action and students’ mental health in Germany – results from the cross-sectional StudiBiFra study. J Public Health (Berl.)34, 1901–1911 (2026). https://doi.org/10.1007/s10389-024-02387-9
[7] https://static.iu.de/studies/Pruefungsangst.pdf
[8] Hrynyschyn, R., Heumann, E., Lehnchen, J. et al. Substance use and associations with study-related mental health among university students in Germany – results from a cross-sectional study. J Public Health (Berl.)(2026). https://doi.org/10.1007/s10389-026-02721-3
Zuerst Beschlossen auf der 72. Mitgliederversammlung "Forderungskatalog Psychosozialer Stress und Studium"
Aktualisiert als 78MV-I03 "Mental Health mehr in den Fokus rücken!" auf der 78. Mitgliederversammlung