Was ist der Bayernsoli im fzs?
In Bayern wurde vor knapp über 50 Jahren (am 21.12.1973) die verfasste Studierendenschaft abgeschafft – und seitdem nicht wieder eingeführt. Entsprechend ist es der Studierendenvertretung in Bayern nicht möglich, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, werden häufig nur auf Antrag an die Hochschulleitung bewilligt und können nicht frei verwendet werden. Das erschwert eine effektive Vertretung studentischer Interessen. Veranstaltungen, die sich kritisch mit der Hochschulorganisation, der Lehre oder den Lern- und Arbeitsbedingungen auseinandersetzen, stehen praktisch unter dem Vetorecht der damit Kritisierten.
Daher führt der fzs seit vielen Jahren einen Fördertopf, mit dem sich die Mitglieder aus dem restlichen Bundesgebiet an der Finanzierung ihrer bayerischen Kommiliton*innen beteiligen können. Diese Solidarität ist nicht nur im Sinne der bayerischen Studierenden. Schließlich besteht immer auch die Gefahr, dass studierendenfeindliche Experimente nach ihrer Erprobung in Bayern auch in anderen Bundesländern übernommen werden – eine starke studentische Stimme in Bayern ist daher im Interesse aller Studierenden!
Der Bayernsoli steht grundsätzlich allen studentischen Initiativen offen und kann für alles verwendet werden, was in anderen Bundesländern durch die Studierendenschaft finanziert würde.
Da die Mittel begrenzt sind, können wir selbstverständlich keine Kostenübernahme garantieren. Gerne fördern wir natürlich die bayerische Teilnahme an fzs-Kampagnen. Da die Kampagnen über eine eigene Kostenstelle verfügen, besteht hier grundsätzlich keine Konkurrenz zu anderen Anträgen.
Wir möchten auch betonen, dass ausdrücklich nicht nur unsere direkten Mitglieder Geld beantragen können, sondern auch Fachschaftsvertretungen, studentische Initiativen und Hochschulgruppen (sofern diese nicht zu Hochschulwahlen antreten – euren Wahlkampf müsst ihr anders finanzieren).
Beispiele für förderungswürdige Vorhaben sind Veranstaltungen zur politischen Bildung, die Durchführung kritischer Orientierungswochen, Druckkosten für Informationsmaterial und Fahrtkosten für Vernetzungstreffen.
Du bist in einer Studierendenschaft außerhalb Bayerns aktiv und würdest die Kolleg*innen gerne ebenfalls unterstützen? Per Spende an den fzs mit dem Stichwort „Bayernsoli“ könnt ihr helfen, den Topf zu vergrößern, ohne selbst Anträge verwalten zu müssen. Bei Interesse bitte beim Vorstand melden.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
- Lade hier das Antragsformular herunter
- Fülle den Antrag passend mit allen Infos aus
- Schicke den ausgefüllten Antrag per Post oder Mail an den fzs
- Warte auf eine Antwort.
So einfach geht‘s.
Welche Infos müssen in einen Förderantrag?
- Titel, Zeitraum bzw. Termin und Beschreibung des Fördergegenstands
- Kostenaufstellung und sofern vorhanden weitere Geldgeber sowie Kooperationspartner
- Name und Kontaktdaten der antragstellenden Person und Namen der Hochschule, an der das Studium absolviert wird
- Nennung sowie einer Kurzbeschreibung der Gruppe
Beispiel
Im Folgenden wollen wir ein kurzes Fallbeispiel schildern, um euch das Verfahren beim Bayernsoli zu verdeutlichen. Nehmen wir mal an, ihr wollt einen Vortrag zur politischen Rolle zur Studierendenschaft organisieren. Dann stellt ihr ein kurzes Konzept zusammen, dass folgendes Beinhalten könnte:
Wann? Wo? Wie viele Teilnehmer*innen werden erwartet? Ziele der Veranstaltung? Wiederholende Veranstaltung?
Füllt den Antrag aus und sendet alles gemeinsam mit einem Kostenplan an info [ät] fzs.de. Ihr erhaltet eine Rückmeldung, ob euer Antrag genehmigt wurde.
Es müssen nicht zwingend hochschulpolitische Veranstaltungen sein. Ihr plant eine Info Kampagne zu Schwangerschaft und Studium? Einen Vortrag zu Männlichkeit und Feminismus? Einen Workshop zur nachhaltigen Entwicklung von Banken?
Die Gelder können beispielsweise nicht abgerufen werden, wenn ihr Flyer für eure HSG zur Hochschulwahl drucken wollt.
Richtlinien Fördertopf Bayernsoli
§ 1 Antragsstellung
Abs. 1 Für Studierende an einer bayerischen Hochschule besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung ihrer Projekte oder Veranstaltungen. Der hierfür zustellende Antrag (siehe Antragsformular Bayernsoli) muss die notwendigen Informationen zum Fördergegenstand und der antragstellenden Person enthalten. Dazu gehören zwangsläufig:
- Titel, Zeitraum/Termin und Beschreibung des Fördergegenstands;
- Kostenaufstellung und sofern vorhanden weitere Geldgeber sowie Kooperationspartner;
- Name und Kontaktdaten der antragstellenden Person und Namen der Hochschule, an der das Studium absolviert wird;
Abs. 2 Sofern der Antrag im Namen einer Gruppe gestellt wird, bedarf es zusätzlich der Nennung sowie einer Kurzbeschreibung der Gruppe wie auch der Angabe der Funktion des Antragsstellers innerhalb dieser Gruppe.
§ 2 Antragsbearbeitung
Abs. 1 Der Antrag wird bei Summen bis zu 700 € grundsätzlich vom Vorstand des fzs bearbeitet, im Fall von höheren Fördersummen entscheidet der Ausschuss der Student*innenschaft (AS) auf ihrer nächsten regulären Sitzung mit einfacher Mehrheit.
Abs. 2 Ob ein Antrag genehmigt wird, hängt von der Ausschöpfung des Fördertopfes ab, ferner liegt es im Ermessen des entscheidenden Organs. Grundsätzlich orientieren sich die Organe bei ihrer Entscheidung an Kriterien wie zum Beispiel:
- Konzept des Projekts/der Veranstaltung
- Studentischer Bezug
- Erwartete (politische) Wirksamkeit
- Erwartete Reichweite
Abs. 3 Die Förderung wird in jedem Fall versagt, wenn sie im Widerspruch zu fzs-Ausschlussklauseln steht. Ebenso ist eine doppelte Abrechnung untersagt. Eine Förderung über 2.500 € ist in der Regel nicht möglich.
Abs. 4 Das fzs-Logo ist bei jeglicher Form der Bewerbung zu ergänzen.
§ 3 Auszahlung
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Einreichung der originalen Rechnungen an die Geschäftsstelle des fzs. Alle hierfür erforderlichen Belege dürfen nicht später als 8 Wochen nach dem Abschluss des Projekts eingereicht werden, andernfalls kann eine Auszahlung nicht gewährleistet werden.