aus dem fzs-Rundbrief NR. 12
Vom 31.3.-2.4.95 fand im neuen Jugendgästehaus Aasee in Münster ein vom Bundesministerium für Zukunft gefördertes fzs-Seminar zum politischen Mandat (abgkrzt PM) für Studierendenschaften statt. Ansatzpunkt war und ist die Klage gegen den AStA der Uni Münster, jegliche nicht ,,spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene“ Äußerungen zu unterlassen und auch nicht zu unterstützen. Im droht im Falle der Zuwiderhandlung eine Ordnungsstrafe von 500.000 DM! Die SeminarteilnehmerInnen über Strategien bzgl. unserer politischen Arbeit und wie wir diese praktisch (und juristisch) umsetzen können, diskutiert.
Da niemand Protokoll geführt hat, werde ich mal freihändig (mit ca. sieben Fingern über der Tastatur) versuchen, die aus meiner Sicht interessanten Punkte des Seminars bzw. die entstandenen Diskussionen subjektiv wiederzugeben, insbesondere ist das keine chronologische Wiedergabe. Es waren übrigens viele verschiedene Leute aus Niedersachsen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrheinwestfalen, Berlin, Baden-Würtenberg und Hamburg da.
Nichts ist mehr wie früher …
Am ersten Abend haben wir uns über unsere Erfahrungen mit Politmandat-Klagen gegen Studivertretungen ausgetauscht. Heraus kam (ich verkürze jetzt und auch demnächst), daß die Klage gegen den AStA Uni Münster keine NachahmerInnen gefunden hat. Auch der RCDS hat wohl zur Zeit keine Ambitionen zu PM-Klagen, deren Verhältnis zu ASten scheint sich überhaupt entspannt zu haben. Einige behaupteten gar, daß der RCDS mit der derzeit üblichen Hochschulpolitik von ASten keine grundsätzlichen Differenzen hätte. In etwa so: Die überlasteten Hochschulen kriegen nicht mehr Geld, Die hochschulpolitischen Maßnahmen von oben, also die schrittweise Durchsetzung von Studiengebühren, Eckdaten, BAföG-Satz-Senkungen, die Etatkürzungen an Unis werden zumindest prinzipiell von allen studentischen Seiten bekämpft, wenngleich auf verschiedene Weise.
Die allgemeine Politik steht bei bei vielen Studivertretungen nicht mehr im Vordergrund, insofern gibt es eigentlich keinen drängenden Grund, eine Klagewelle wegen Wahrnehmung des politischen Mandats loszutreten. Im Verlaufe des Seminars entwickelten wir verschiedene Erklärungsansätze für den (scheinbaren!?) Rückzug der Studivertretungen aus der Politik. Ein wichtiger: Noch vor zehn Jahren waren Studivertretungen Orte der Opposition, mittlerweile manifestiert sich diese bei vielen verschiedenen Organisationen verteilt, insbesondere ist sie auch wieder in die Parlamente gewandert. Das soll natürlich nicht heißen, daß die Opposition dort gut aufgehoben wäre.
Die zahlreichen PM-Klagen wurden teilweise von Thomas Maas referiert, und es stellte sich heraus, daß die PM-Klagen (bisher) sich fast immer gegen Aktivitäten bzgl. heißer gesellschaftliche Themen richteten, z.B. bzgl. der Beschlüsse zur Vietnam-Frage, zur Volkszählung, Gerichtsverfahren in der Türkei, Unterstützung der Friedensbewegung etc.
… außer in Münster?
In Münster hat sich allerdings ein eifriger Käger, Rene Schneider, gefunden, der sich in seinen persönlichen Individualrechten beeinträchtigt sieht. Eine Zwangskörperschaft wie beim AStA (jede StudentIn ist automatisch Mitglied der StudentInnenschaft), ist nach juristischer Auffassung in der Äußerung von Meinungen und der Verwendung der studentischen Gelder ,,eingeschränkt“. Der AStA als Vertretungsorgan der Studierenden soll nämlich laut Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes nur ,,spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene“ Ansichten äußern oder unterstützen. Eine juristische Definition des dann nur hochschulpolitischen Mandats sucht mensch allerdings vergeblich. Das Gericht behauptet in seinem einstweiligen Beschluß lediglich, daß der AStA Uni Münster in drei Fällen sein (hochschul-)politisches Mandat überschritten habe. Dies wird aber nicht näher begründet sondern offensichtlich für offensichtlich gehalten.
Wir haben versucht, die Gründe für das scharfe Urteil näher zu beleuchten. Abgesehen von der bekanntermaßen rechten Rechtssprechung des OVG Münster (zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik) spielt sicherlich eine Rolle, da der sogenannte RAF-Artikel in der bundesweiten rechten Presse (Bild und Welt am Sonntag) auf den Titelseiten stand und sich das Gericht unter einem gewissen ,,öffentlichen“ Druck sah. Andererseits nehmen Repressionen gegen ASten ganz allgemein zu (oder wird das heute nur bekannter?), so z.B. gegen den Göttinger AStA, die TU Berlin, und neulich gegen die Fachschaft Soziologie Uni Münster, Durchsuchungen finden immer häufiger statt, Abhöraktionen sowieso (in Göttingen übrigens 14.000 Gespräche).
Verfaßt und gefaßt?
Das Konstrukt der ,,Verfaßten StudentInnenschaft“ ist international gesehen eine Ausnahme. Nicht einmal alle Bundesländer in Deutschland haben diese Strukturen. Insofern sind die PM-Klagen gegen Studischaften deutschlandspezifisch (so ging das aus einem Referat von Heike und verschienden Beiträgen von Ingrid Vietzig und Ullrich aus Hannover hervor). Arnold aus Berlin berichtete, daß vor fünfzehn Jahren die Verfaßte StudentInnenschaft von der SPD in Berlin eingeführt wurde, gegen den Widerstand der Studierenden. Offensichtlich war hier die Motivation, die schwer kontrollierbare studentische Bewegung durch eine Verfassung faßbar zu machen. Wo vorher nur schwer Verantwortliche auszumachen waren, sind sie jetzt benannt und verantwortlich und lassen sie so fassen und juristisch belangen.
Öffentlich verfaßte StudentInnenvertretungen haben ihre Vorteile
Die SeminarteilnehmerInnen sprachen sich dafür aus, verfaßte StudentInnenschaften zu erhalten bzw. für Bayern und Baden-Würtenberg anzustreben (die Situation im Osten ist z.T noch einmal anders). Als öffentliche Institution verfügt ein AStA über mehr Aufmerksamkeit bzw. gesellschaftliche (linke) Macht als es eine entsprechende gewerkschaftliche Organisation wie in Holland täte. Durchweg negativ diskutiert wurde das von der SPD-CDU-Koalition in BaWü geplante Modell. Dieses sieht eine Verfaßte StudentInnenschaft mit Austrittsmöglichkeit vor. Dabei bleiben nach Aufassung der TeilnehmerInnen die Nachteile (z.B. Klagen wegen Wahrnehmung eines politischen Mandats) erhalten, während die Organe ihre finanziellen Möglichkeiten zu verlieren drohen. Sollte die Verfaßte StudentInnenschaft juristisch zu stark in ihrer Politik eingeschränkt werden, ist der Aufbau von unabhängigen Strukturen sinnvoll.
In NRW (Münster liegt in NRW) tut sich PM-mäßig auch so einiges. Ingrid Vietzig stellte die Gesetzesvorlage der Bündnis-Grünen im Landtag NRW vor. Diese soll ein politisches Signal setzen, daß die Studierendenschaften auch allgemeiner politisch bzw. in einem weit gefaßten Sinne hochschulpolitisch arbeiten dürfen und sollen. Die Gesetzesinitiative wollte der Landtag bzw. die SPD aber nicht mehr in dieser Legislaturperiode verhandeln, sie wird aber in der nächsten (nach der Landtagswahl im Mai) wieder eingebracht werden. Die Initiative wurde von den SeminarteilnehmerInnen diskutiert und für sinnvoll befunden.
Zum Praktischen: Wenn die Klagen drohen…
Während des Seminars wurde nicht nur grundsätzlich diskutiert (breiter als ich es hier darstelle), sondern es wurde auch über praktische Vorgehensweisen bei weiteren drohenden Klagen diskutiert. Wenn die Verantwortlichen im AStA (Finanzel und Vorsitzende) die Gefahr von Klagen prinzipiell ausschließen will (bzw. das Verlieren des Prozesses), müssen sie bei jeder Veröffentlichung darauf achten, daß der ,,spezifische und unmittelbare Bezug“ zu Belangen von Studierenden gegeben ist. Dieser Bezug muß dann Ausgangspunkt eines Artikels sein, es darf also nicht nur heißen ,,das betrifft auch Studis“, sondern eher ,,Studis beschäftigen sich im Rahmen ihres Studiums und ihrer hochschulpolitischen Überlegungen mit Thema X“. Das sollte dann noch ansatzweise begründet sein. Eine solche Vorgehensweise schafft schnell, das ist eine Erfahrung aus Münster und anderswo, sogenannte Scheren im Kopf: Eigentlich finde ich das direkte Äußern richtig und im Rahmen des AStAs vertretbar, ich möchte aber nicht juristisch belangt werden, also muß ich…
Eine zweite praktische Vorgehensweise für diejenigen, die die politische Bildung in ihrem Hochschulgesetz stehen haben, ist die pluralistische Darstellung. Wenn also etwa ein kritischer Artikel zu den Waffenlieferungen der BRD an die Türkei abgedruckt wird, müßte eine entsprechend andere Sichtweise z.B. der Bundesregierung mitveröffentlicht sein.
Eine dritte Vorgehensweise wurde jetzt in Münster gefunden und wird demnächst organisiert.
Schluß mit den Scheren?
Im Falle der Uni Münster war die Veröffentlichung von bestimmten Artikeln in ,,Links vom Schloß“ und im Semesterspiegel, die eine unabhängige Redaktion haben, vom Oberverwaltungsgericht Münster der AStA-Vorsitzenden angelastet worden. Nun kamen die SeminarteilnehmerInnen auf die Idee, daß diese Zeitungen von ASten aus anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen und Berlin) finanziert und herausgegeben werden könnten, Rene Schneider an der Uni Münster verlöre jede Klagemöglichkeit. Es müßte sich ein Studi in den entsprechenden anderen Studischaften finden, der dann aber aufgrund eines anderen Hochschulgesetzes und bei einem anderen Gericht klagen müßte.
Vorbereitung für die fzs-Mitgliederversammlung und das Festival
Abgesehen von der letzten Idee wurden noch verschiedene Anträge für die dritte fzs-Mitgliederversammlung vom 3-6.5. vorbereitet, insbesondere bzgl NRW und Baden-Würtenberg. Leute aus Münster erstellen noch einen Reader mit den verschiedenen Gutachten, einem Interview mit einem OVG-Richter, wichtigen Auszügen aus möglichst allen Länderhochschulgesetzen, etc. Er soll Mitte April fertig und verschickt sein (was schwierig ist).
Wahrscheinlich wird es auch eine Arbeitsgruppe auf dem Festival in München vom 14-18.6. geben.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung, mit allgemeinpolitischen Grüßen
Holger Krekel