Berlin. Am heutigen Donnerstag, den 14.12., fand in Berlin die Pressekonferenz des fzs statt, in der die fortlaufenden Verstöße der BRD gegen den UN-Sozialpakt angeprangert wurden. Mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) am 9. Oktober 1968 hat sich die BRD verpflichtet den Zugang zu Bildung und das Bildungssystem an sich gebührenfrei zu halten bzw. zu machen. Das Bundesverfassungsgericht wies in seiner Urteilsbegründung zur Einführung allgemeiner Studiengebühren im Januar 2005 auf die Gültigkeit und die Einhaltung bzw. Erfüllung dieses Paktes noch einmal ausdrücklich hin.
„Diese Verpflichtung wird permanent ad absurdum geführt“, erklärte Konstantin Bender, aus dem Vorstand des fzs, auf der heutigen Pressekonferenz. So ist durch empirische Untersuchungen belegt, dass bereits vor der Einführung von Studiengebühren 34% aller Ausgaben für Bildung in der Bundesrepublik aus den privaten Haushalten entstammen. „Kostenfreiheit sieht anders aus“, so Bender weiter.
Aus dem vorgelegten Rechtsgutachten von Wilhelm Achelpöhler geht klar hervor: Mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren durch die Länder hat die Bundesrepublik gegen den UN-Pakt verstoßen. Dies tut die Bundesregierung aus Sicht des fzs in vollem Bewusstsein, da sie in der Vergangenheit bereits wegen Verstoßes gegen den Pakt gerügt wurde und ein aktueller Bericht über die Umsetzung des Paktes seit dem 30.06.2006 aussteht.
„Gegen diesen Verstoß wird der fzs Beschwerde vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte einreichen und damit die Rechtswidrigkeit von Studiengebühren unmissvertändlich klar machen“, so Katharina Binz, ebenfalls Mitglied im Vorstand des fzs.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und sich nicht länger vertragsbrüchig zu verhalten. Bildung ist ein Recht, kein Priviligeg, dies sollte auch die Bundesregierung endlich zur Kenntnis nehmen..“, so Binz abschließend.