Völkerrecht verpflichtet auch Bundesländer: Studiengebühren und Schulden sind nicht zumutbar!

Berlin (fzs). Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW gegen die Klage einer Paderborner Studentin bezeichnet der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) als fatal. Die Studentin hatte die Universität Paderborn aufgefordert, ihr die Studiengebühren zurück zu zahlen, da das Gebührengesetz gegen den UN-Sozialpakt verstößt. Den Pakt hat die BRD ratifiziert, alle Bundesländer haben ebenfalls zugestimmt. So ist der Sozialpakt in Bundesrecht übergegangen. Das Gericht ist jedoch der Ansicht, das Land NRW sei nicht verpflichtet wegen etwaiger Verpflichtungen des Bundes auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten. Aus Sicht des fzs ist dies absurd: „Wenn der Bund Verträge abschließt und die Länder anschließend machen können was sie wollen, brauchen wir keinen Bund und keine völkerrechtlichen Verträge mehr“, fasst fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber die Absurdität der Entscheidung zusammen. „Das Gericht knickt vor den Ländern ein, die gesamtstaatliche Verantwortung nicht verstehen wollen.“

Weiter erklärt das Gericht, die bestehenden Darlehen machten ein Studium für jede Person zumutbar. Diese Begründung ist für die bundesweite Studierendenvertretung lediglich ein politisches Urteil, welches jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. „Die Beurteilung ist schlicht falsch. Studierende müssen ihr Studium abbrechen, andere können gar nicht erst eines beginnen“, so Imke Buß vom fzs-Vorstand. „Das Gericht entscheidet politisch, dafür ist es weder zuständig noch hat es eine Grundlage für die abgegebene Einschätzung.“