BAföG-Auslandsregelung rechtswidrig!

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslandsförderung des BAföG. Die Auslandsförderung konnten Studierende bislang nur bekommen, wenn sie zuvor ein Jahr lang in Deutschland studiert hatten. Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Regel die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union einschränkt, da alle, die nicht freiwillig auf ihre BAföG-Förderung verzichten wollen, gezwungen werden, zunächst ein Jahr in der BRD zu studieren. „Nun bekommen zumindest die Studierenden ihr Anrecht auf BAföG, die innerhalb der EU studieren“, fasst fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber zusammen. „Allerdings sind deutlich Reformen im BAföG weiter notwendig. Alle, die außerhalb der EU studieren wollen, müssen nach wie vor erst ein Jahr in Deutschland bleiben.“

Zwei Studentinnen aus NRW hatten geklagt, weil sie ihr Studium gleich im Ausland begonnen hatten. Beide Studiengänge gab es in der BRD gar nicht. „Das BAföG entstand zu einer Zeit, in der die Mobilität von Studierenden eine Ausnahme war. Die Zeiten haben sich geändert, das BAföG muss sich nun auch ändern“, fordert fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher. „Die Politik ist gefordert, in der kommenden Novelle auch diese dringend nötigen Korrekturen vorzunehmen.“