Newsletter Nr. 2/2008

1. Stipendien statt BAföG – Die Zukunft ist elitär

Auf Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen soll sich die neu gegründete Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWR) bei ihrer ersten Sitzung am 18. Februar in Berlin mit der „Förderung des Stipendienwesens an deutschen Hochschulen“ beschäftigen. Damit könnte die GWR, die die bisherige Bund-Länderkommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) ablöst, gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit einen wichtigsten Beschluss für die Zukunft der Studienfinanzierung in der BRD fällen.

Der Vorstoß aus NRW sieht nämlich vor, die Anteil der StipendiatInnen bis 2012 auf 10% aller Studierenden anzuheben. Berichten zufolge sollen diese Stipendien zu je 50% aus öffentlichen und privaten Mittel finanziert werden und vor allem Masterstudierenden zugute kommen. Vergeben werden sollen diese Stipendien „unabhängig vom Einkommen der Eltern, unbürokratisch und ausschließlich nach Begabung und Leistung“. Dabei grenzt sich das Konzept eindeutig vom BAföG ab, das „auf sozialen Kriterien basiert“, wie die NRW-Visionäre dies formulieren. Darin wird deutlich, in welche Richtung der Vorstoß gehen soll: Das „deutsche Hochschulwesen international wettbewerbsfähiger zu machen“.

In einer ersten Reaktion wies der fzs die Pläne scharf zurück. Statt einer weiteren Beschränkung auf angeblich begabte Studierende ist aus Sicht des studentischen Dachverbandes ein Ausbau der Studienfinanzierung, die allen Studierenden zugute kommt, dringender erforderlich als ein weiteren „Begabtenprogramm“. Regina Weber vom fzs-Vorstand machte die Kritik deutlich: „Die angeblichen Leistungsstipendien erhalten vorwiegend Studierende aus besser verdienenden Familien. Wenn Bund und Länder die Pläne umsetzen, fließen mehrere hundert Millionen Euro in die Taschen dieser Studierenden statt bedürftigen Studierenden ein Studium zu ermöglichen.“

Statt einer grundlegenden Reform der rechtlich abgesicherten Studienfinanzierung kommen Stipendien zum größten Teil Studierenden aus Akademikerfamilien zugute – und in diesem obendrein nur solchen Menschen, die bereits ein Bachelor-Studium abgeschlossen haben. Soziale Gerechtigkeit ist fehl am Platz, wie Weber erklärte: „Mit staatlich geförderten Stipendien werden die Gelder von unten nach oben verteilt. Ein Stipendium hängt nicht von guten Noten oder angeblicher Begabung ab, sondern von dem richtigen Auftreten. Die Studierenden, deren Eltern bei der Bewerbung helfen können oder selbst Studienerfahrung haben, sind eindeutig im Vorteil.“

Das NRW-Ministerium schläge nun vor, zunächst eine Arbeitsgruppe zu bilden. Im Herbst 2008 sollen nach den derzeitigen Plänen dann weitere Schritte vereinbart werden. Zunächst jedoch muss die GWK dem Vorhaben zustimmen. Während die Bundesbildungsministerin und ehemalige Geschäftsführerin eines Stipendiatenwerks, Annette Schavan, in den vergangenen beiden Jahren die Begabtenförderung stetig erhöht hat, machen zumindest auch erste BildungspolitikerInnen bereits auf die sozialen „Nebenwirkungen“ aufmerksam. Nele Hirsch, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, bekräftigte in einer ersten Reaktion ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf eine elternunabhängige und kostendeckende Studienfinanzierung für alle Studierenden und erklärte: „Jeglichen Privatisierungstendezen – sei es in Form von Studienkrediten oder Stipendien – erteilen wir eine klare Absage.“

Eine Ablehnung der Pläne durch die VertreterInnen von Bund und Ländern in der GWK am 18. Februar hingegen scheint zunächst wenig wahrscheinlich. Denn vertreten sind die Landesregierungen mit je einer Stimme sowie die Bundesregierung – letztere hat 16 Stimmen, die einheitlich abgegeben werden. „Niemand hat die Absicht, das BAföG abzuschaffen“, erklärte Kanzlerin Merkel vor der Wahl 2005. Nicht gesagt hat sie, dass der erste Schritt zur Abschaffung die Aushöhlung des BAföG sein könnte.

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2. fzs fordert dringende Reform der Lehramtsausbildung

Eine kürzlich veröffentlichte Langzeitstudie zur Situation junger Lehrerinnen und Lehrer beinhaltet erschreckende Befunde: Viele Lehramtsstudierende brechen ihre Studium frühzeitig ab, viele andere sind schnell frustriert. Der Autor der Studie, der Frankfurter Erziehungswissenschaftler Udo Rauin, sieht vor allem eine hohe Diskrepanz zwischen den Erwartungen von StudienanfängerInnen und den tatsächlichen Studieninhalten – mit der Folge, dass sich viele motivierte Studierende unterfordert fühlen und abbrechen, während sich Studierende, die aus anderen Gründen ein Lehramtsstudium aufgenommen haben, bald überfordert sind: „Etwas überspitzt könnte man formulieren, nicht nur ‚geborene Erzieher‘ drängen ins Lehramt, sondern oft auch Pragmatiker oder Hedonisten“, schreibt Rauin in einem Artikel.

Der fzs forderte vor diesem Hintergrund eine Reform der Lehramtsausbildung. Die zum Lehramt befähigenden Studiengänge erfüllten schon lange nicht mehr die Anforderungen, die angehende LehrerInnen bräuchten. Vor allem die Vermittlung didaktischer Fähigkeiten sowie mehr Praxisnähe seien dringend geboten: „Schulpraxis können die Studierenden nur in den wenigen Wochen ihres Praktikums schnuppern,“ sagte Imke Buß vom Vorstand des fzs. Die kurzen Praxiserfahrungen kommen meist viel zu spät und sind zu kurz, so dass den Studierenden eine Entscheidung über die Eignung zu dem Beruf des Lehrers kaum möglich ist. „Die angehenden Lehrerinnen und Lehrer müssen aktiv in Schulunterricht über eine längere Zeit eingebunden werden. Nur so können die gelernte Didaktik gelebt und eine Entscheidung für oder gegen den zukünftigen Beruf aufgrund von praktischen Erfahrungen gefällt werden.“

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die viele LehrerInnen vertritt, sprach sich angesichts der veröffentlichten Befunde erneut für mehr Praxisnähe aus. Dabei mangelt es nicht an Vorschlägen aus Bildungsorganisationen und Wissenschaft – mangelhaft ist vor allem die Umsetzung der bestehenden Reformvorschläge.

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3. Sachsen: Entwurf für neues Hochschulgesetz vorgelegt

Nach mehrjährigem Ringen hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nun einen Referentenentwurf für ein neues Hochschulgesetz vorgelegt. Dieser enthält wenige Überraschungen: Mit Blick auf die Leitungsstrukturen gibt auch Sachsen die Mitbestimmung der Statusgruppen auf und ordnet sich in den hochschulrechtlichen Mainstream ein; vage Formulierungen sollen die Qualität in der Lehre sichern, und modellhaft soll die TU Dresden Dienstherr über MitarbeiterInnen werden. Einziger Lichtblick: Allgemeine Studiengebühren soll es in Sachsen auch künftig nicht geben.

Während die Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange als Hauptziele des Gesetzes „die Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Effizienz der Hochschulen“ benannte, kritisierte die landesweite Studierendenschaft, die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), vor allem die Regelungen zu den neuen Leitungsstrukturen. In einer Pressemitteilung heißt es: „Die Landesregierung ist offenbar von tiefreichender Skepsis gegenüber demokratischer Mitbestimmung und engagierten verantwortungsbewussten Studierenden und Mitarbeitern ergriffen. So sieht ihr Entwurf einen mit Kompetenzen und Pflichten überladenen Rektor – um all die ihm übertragenen Aufgaben adäquat erledigen zu können müsste es sich um einen Menschen mit chronischer Schlaflosigkeit und unermesslichen Zeit- und Energieresourcen handeln – vor.“

Auch mit Blick auf den Hochschulrat, der die bisherigen Organ Konzil und Kuratorium ersetzen soll, ist die Landesregierung nur in einem Punkt „kreativ“ gewesen: Maximal ein Viertel der Sitze im Hochschulrat sollen von hochschulinternen Mitgliedern eingenommen werden – in anderen Bundesländern sind dies immerhin knapp die Hälfte. Der Hochschulrat, der aus fünf bis elf Mitgliedern besteht, soll dabei die zentralen strukturellen und finanziellen Entscheidungen treffen sowie dem Senat einen Vorschlag zur RektorInnenwahl unterbreiten. Damit könnte die Situation eintreten, dass in manchen Hochschulräten gerade ein hochschulinternes Mitglied säße.

Der fzs übte deutliche Kritik an diesen Plänen: „Um auf lange Sicht gute Bildung und Forschung an den Hochschulen zu sichern, müssen die Mitglieder der Hochschule, die paritätisch in den Gremien vertreten sein sollen, die wichtigen Entscheidungen treffen. Externe Beratung kann dabei eingeholt werden – Entscheidungen dürfen von ihnen aber nicht gefällt werden“, erklärte Florian Hillebrand vom fzs-Vorstand.

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) beim fzs verurteilte den Entwurf scharf. André Schnepper, Geschäftsführer des Bündnisses, verwies auf die Möglichkeit zur Einführung von Verwaltungsgebühren und kritisierte insbesondere die geplanten Gebühren für ausländische Studierende und für das Zweitstudium.

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4. Universität Frankfurt/Main schränkt Hochschulzugang wieder ein

Zukunftsträchtige Hochschulpolitik wird in aller Regel nicht mit der derzeitigen hessichen Landesregierung in Verbindung gebracht. Dennoch gehört Hessen zu den Bundesländern, die jungen Menschen mit einer Fachhochschulreife auch ein Bachelor-Studium an Universitäten ermöglichen. Die Universität Frankfurt, seit Jahresbeginn in eine recht autonom agierende Stiftung umgewandelt, hat nun aber als „ersten Gegenstand autonomer Regelung“ diesen erweiterten Hochschulzugang rückgängig gemacht. Die zynische Begründung der Maßnahme: Man wolle dadurch jungen Menschen einen „womöglich frustrierenden Studienablauf“ ersparen, erklärte der Universitätspräsident.

„Dem Senat war es wichtig, deutlich zu machen, dass dadurch die unterschiedlichen Profile von Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen erhalten blieben“, schrieb die Hochschule in ihrer Pressemitteilung, in der sie sich ihres Beschlusses rühmte. Denn nur mit dem Abitur als Zugangsvoraussetzung sei „ein erfolgreiches wissenschaftliches Studium gewährleistet“.

Der fzs reagierte mit „klarer Ablehnung“ auf die Ankündigung der Frankfurter Eliteschmiede: „Die Uni Frankfurt macht mit ihrer Entscheidung alle Fortschritte der Vergangenheit zunichte. Das Bestehen auf ein Abitur ist rückwärtsgewandt und läuft allen Bemühungen für einen offenen Hochschulzugang zuwider“, sagte Regina Weber vom fzs-Vorstand. Der fzs verwies darauf, dass gerade im Zuge der Einführung von Bachelor-/Master-Studiengängen die formale Unterscheidung zwischen Fachhochschul- und Universitätsabschlüssen abgeschafft worden sei.

Auch die Frankfurter AStA-Vorsitzende, Anja Engelhorn, kritisierte gegenüber Spiegel Online, dass diese Entscheidung nicht auf der Basis von Fakten getroffen worden sei. Anja Engelhorn: „Es ist grob fahrlässig, derartige Entscheidungen zu treffen aufgrund bloßer Vermutungen.“

Der fzs spricht dafür aus, auch jungen Menschen den Zugang zur Hochschule zu ermöglichen, die über kein Abitur verfügen. Damit könnte zumindest ansatzweise die bestehende Selektion im Übergang zur Universität eingeschränkt werden: In der Bundesrepublik schaffen nur 23 von 100 Kindern aus sog. Arbeiterfamilien den Sprung an die Hochschule, während dies 83 von 100 Kindern aus Akademikerhaushalten gelingt. „Die Entscheidung für oder gegen das Abitur ist in erster Linie durch den sozialen Hintergrund beeinflusst. Der Hochschulzugang mit Fachabitur ist für viele, die über den zweiten Bildungsweg und nach einer Berufsausbildung studieren wollen der einzige Weg“, erläuterte Imke Buß vom fzs-Vorstand.

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5. Leuchtturm der Mitbestimmung: „Rektoratsverfassung“ an der Uni Rostock

Beispiele für fortschrittliche Mitbestimmung an Hochschulen sind selten – die Universität Rostock stellt insofern einen raren, aber überzeugenden Lichtblick dar. Die Universität dürfte nicht nur die einzige Hochschule bundesweit sein, deren Rektorat auch ein studentisches Mitglied angehört: Die neue Grundordnung sieht vor, dass nicht mehr der Rektor selbst über einzelne Angelegenheiten entscheiden kann, sondern das Rektorat als Kollektiv zu entscheiden hat.

Zwar werden nach Aussage des AStA auch heute schon alle zentralen Entscheidungen im Kollektiv getroffen, doch mit der Ende Januar in Senat und Konzil beschlossenen Grundordnung tritt nun die „Rektoratsverfassung“ an Stelle der bisherigen „Rektorverfassung“. Damit sollen – ab der nächsten RektorInnenwahl in zwei Jahren – Alleingänge des/der RektorIn nicht mehr möglich sein.

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6. „Verbrecherische Humanexperimente“: DFG hat ihre Geschichte aufgearbeitet

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in den vergangenen fünf Jahren die Aufarbeitung ihrer Geschichte insbesondere während der nationalsozialistischen Diktatur 1933-1945 aufgearbeitet. Mit einer Konferenz in der vergangenen Woche ging das entsprechende Forschungsprojekt zu Ende. Das Ergebnis ist erschreckend: Die DFG spricht von „erschreckender Regimenähe“ und „verbrecherischen Humanexperimenten“.

„Eine wahrhaft unbequeme Wahrheit“ nannte der DFG-Präsident Matthias Kleiner die Ergebnisse in einer Pressemitteilung. Die Studie zeige, dass sich die DFG und die von ihr geförderten Wissenschaftler rückhaltlos für die Ziele des NS-Regimes eingesetzt hätten – oft in vorauseilendem Gehorsam. In erschreckender Regimenähe habe die DFG demnach verbrecherische Humanexperimente finanziert. Diese Experimente, wie sie an KZ-Häftlingen vorgenommen wurden, seien in ihrer inhumanen und tödlichen Konsequenz weit hinter bereits erreichte Standards der Forschungsethik zurückgefallen. Prof. Wolfgang U. Eckart von der Heidelberger Forschungsgruppe erklärte: „Die Forschung nutzte hier klar die ihr durch das totalitäre und rassistisch orientierte Herrschaftssystem des NS-Staates gewährten Freiräume tötender Forschung.“

Die Aufarbeitung der Geschichte während der NS-Diktatur war im Jahr 2000 vom damaligen DFG-Präsidenten Winnacker 2000 angestoßen worden, nachdem – offensichtlich zu Recht – Vorwürfe laut geworden waren, die DFG habe ihre Geschichte während der NS-Diktatur „geschönt“ oder doch zumindest nicht hinreichend aufgearbeitet.

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7. Aktionstage „Kein Sexismus an Hochschulen!“ 2008 – Hintergründe und Aufruf

Zum zweiten Mal veranstaltet der fzs in diesem Jahr die Aktionstage „Kein Sexismus an Hochschulen!“ Damit macht der studentische Dachverband auf nach wie vor bestehende Rollenvorstellungen und Klischees im Geschlechterverhältnis, aber auch handfeste Beleidigungen, Diskriminierungen und Belästigungen an Hochschulen aufmerksam. Die Aktionstage findet dezentral an zahlreichen Hochschulen statt. Bei Interesse an einer Beteiligung an den Aktionstagen ist der Vorstand des fzs () Ansprechpartner. Im Folgenden dokumentieren wir Auszüge aus dem Aufruf zu den diesjährigen Aktionstagen:

100 Jahre Frauenstudium

Im kommenden Jahr dürfen wir ein Jubiläum feiern. Vor 100 Jahren, zum Wintersemester 1908/09 durften Frauen sich auch in den letzten Ländern des deutschen Reichs erstmals ordentlich an Hochschulen um Studium einschreiben. Aber auch 100 Jahre danach kann man keineswegs von Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen im Hochschulbereich sprechen. Auch wenn Studentinnen und Studenten mittlerweile gleichermaßen ein Studium beginnen, bleiben Frauen immer noch häufiger auf der Strecke, wenn es um Promotion, Habilitation oder Professuren geht. Auch die Fächerwahl geschieht nach wie vor nach überkommenen Rollenvorstellungen. Frauen und Männer müssen sich für ihre Studienfächer rechtfertigen, wenn sie nicht den gängigen Klischees entsprechen, auch Beleidigungen und Diskriminierung bei Prüfungen sind keine Seltenheit.

Sexismus und Homophobie

Gleichzeitig werden wir an den Hochschulen über Werbung, Zeitschriften oder Lehrmaterialien Tag für Tag mit sexistischen und homophoben Darstellungen konfrontiert. Aus der Beratungserfahrung der (autonomen) Referate in Studierendenvertretungen wissen wir, dass sexuelle Belästigung oder verbale und körperliche Angriffe auf schwule und lesbische Studierende regelmäßig vorkommen. Auch 100 Jahre, nachdem das Geschlecht qua Gesetz keine Rolle mehr spielt beim Hochschulzugang spielt es faktisch eine sehr große. Nach wie vor werden wir alle in erster Linie danach beurteilt, ob wir uns so verhalten, wie es „typisch männlich“ oder „typisch weiblich“ richtig wäre. Alle, die sich nicht in diese Kategorien einordnen wollen, müssen mit Vorurteilen und Beleidigungen fertig werden.

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8. BAföG: Neue Regelungen ab Herbst 2008

Die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG um 8 bzw. 10 Prozent zum Jahresende war ein Erfolg mit Beigeschmack: Zwar haben Bundesregierung und Bundesrat nach intensivem Druck durch vor allem studentische Organisationen eine dringend notwendige Erhöhung durchgewunken, und doch gleichen die neuen Sätze die Inflation seit dem Jahr 2001 nicht aus. Dennoch werden Studierende, die den Höchstsatz erhalten, ab September 2008 647 Euro statt bislang 585 Euro monatlich erhalten. Was sich sonst noch ändert, hat der fzs in einer ausführlichen Übersicht zusammengefasst.

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9. Recht für Studierende: Neue Broschüre gibt Auskunft

Prüfungsrecht, BAföG-Sonderfälle, Anerkennung von Studienleistungen, steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren, Krankenversichung für studentische Beschäftigte: Die Rahmenbedingungen eines Studiums stellen manche Studierende vor die Frage, ob nicht doch erst mal einige Jura-Vorlesungen angebracht wären, um halbwegs unbeschadet durch das Studium zu kommen. Die Studierendenvertretungen bieten ihren Studierenden in vielen Fälle zu diesem Zweck eine kostenlose Rechtsberatung an, und auch der fzs hält, etwa zum Thema Mietrecht, Materialien für die rechtlichen Unwägbarkeiten im Studium bereit.

Die Kanzlei Meisterernst aus Münster, die mit zahlreichen Studierendenvertretungen zusammen arbeitet und mit zu den profiliertesten Rechtsanwaltskanzleien für Hochschulrecht gehört, hat nun eine kostenlose Informationsbroschüre mit vielen Infos zum Hochschulrecht herausgegeben. Die Broschüre ist als Print-Version verfügbar und kann auch online eingesehen bzw. ausgedruckt werden.

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