Mindestlohn auch bei Praktika

Dazu Katharina Mahrt, Vorstand des fzs:
„Wir begrüßen die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns, können die Ausnahmeregelungen jedoch nicht nachvollziehen. Es ist nicht hinnehmbar, dass es Ausnahmen für Praktika geben soll. Ein Praktikum ist ein Lernverhältnis. 82 Prozent der Praktikant*innen werden in den regulären Arbeitsablauf eingebunden, jedoch werden 40 Prozent aller Hochschulabsolvent*innen in ihrem Praktikum nicht vergütet. Gleichzeitig verdrängen diese Stellen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Missbrauch von Praktika im Zusammenhang mit prekärem Berufseinstieg ist inakzeptabel und wird durch die vorgesehene Ausnahmeregelung zur Zahlung des Mindestlohns erst nach 3 Monaten gestützt. Für die Berufsorientierung sollten die Firmen ihre Tätigkeiten vorstellen und nicht die Absolvent*innen probearbeiten müssen.“

Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht Ausnahmeregelungen für Minderjährige sowie Langzeitarbeitslose, für verpflichtende Praktika in der Ausbildung, Schule oder im Studium, Orientierungspraktika und begleitende Praktika vor.

Jan Cloppenburg, Vorstand des fzs, ergänzt:
„Auch Pflichtpraktika müssen unter den Mindestlohn fallen. Nur weil die Hochschulen ein Praktikum verlangen, sind die Studierenden deswegen nicht zur Ausbeutung freigegeben und ihre Arbeit ist deswegen auch nicht weniger wert. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen würden weiterhin Lohndumping fördern und einen Niedriglohnsektor erhalten. Wir sehen nicht, wieso die Arbeit von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen nicht ebenfalls auf Höhe des Mindestlohns vergütet werden sollte. Die Befürchtung, Jugendliche könnten sich dann gegen eine Ausbildung entscheiden, ist hanebüchen.“