Kooperationsverbot: Aufheben – aber für alle!

Dazu erklärt Philip Kroner, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen: „Die Anforderungen an das Bildungssystem machen eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern gerade in der Finanzierungsfrage unbedingt notwendig. Der Gesetzentwurf stellt daher eine Verbesserung der rechtlichen Lage dar, geht aber nicht weit genug. Nicht nur der Hochschulbereich, sondern alle Bildungsbereiche benötigen dringend gemeinsame Anstrengungen. Die insgesamt prekäre Situation von frühkindlicher Bildung bis zum lebenslangen Lernen blendet der aktuelle Entwurf aus. Damit lässt die Große Koalition die Möglichkeit ungenutzt, die Bildungschancen aller Menschen zu verbessern“.

Isabelle Albert, Mitglied im Vorstand des fzs ergänzt: „Auch für den Hochschulbereich geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Hier wird der Fokus weiterhin nur auf Spitzenförderung gelegt. Sollte die Bundesregierung an dem aktuellen Gesetzentwurf festhalten, so ist zumindest der Passus >in Fällen überregionaler Bedeutung< zu streichen. Dadurch würde sich die Absichtserklärung, Hochschulen und Universitäten in der Breite und nicht nur einzelne Leuchtturmprojekte zu fördern, auch im Gesetzestext widerspiegeln. Andernfalls ist die notwendige flächendeckende Wirkung der Neuregelung unmöglich; eine Chance bleibt Selbstblockade".

Den in der Anhörung behandelten Gesetzentwurf finden Sie hier: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802710.pdf