Studentisches Engagement nur unter Kontrolle?

Gemeinsame Pressemitteilung des fzs und hessischer Studierendenvertretungen:

Studierendenschaften kritisieren Eingriff in Autonomie Hessische Studierendenvertretungen und der bundesweite Dachverband von Student*innenschaften, fzs, weisen Vorwürfe vom Rechnungshofpräsidenten Herrn Wallmann und dem Minister für Wissenschaft und Kunst (HMWK) Herrn Rhein entschieden zurück.
Alarmiert sind die Studierendenvertretungen auch von den Plänen, mittels derer Rechnungshof und HMWK ASten künftig unter strikte Kontrolle stellen wollen.
Der Vorschlag von HMWK und Rechnungshof würde bedeuten, dass Hochschulleitungen und externe Gutachter*innen künftig einen erheblichen Einfluss auf die studentische Selbstverwaltung erhalten und gänzlich in die Haushaltspläne eingreifen können. So zumindest haben Wallmann (RH) und Rhein (HMWK) es im Zuge der Vorstellung des Jahresberichtes 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung Hessens dargelegt.


„Engagement in Studierendenschaften erfolgt ehrenamtlich, aber dennoch hochgradig professionell. Daher sind wir von den im Bericht aufgeführten Mängeln verärgert, da sie ein schlechtes Licht auf die Studierendenschaften werfen. Sie rechtfertigen die harten Eingriffe in keinster Weise! Dadurch wird künstlich in interne Prozesse eingegriffen und die Autonomie der Studierendenschaften eingeschränkt, obwohl sie das Hessische Hochschulgesetz (HHG)
garantiert.“, erklärt Isabel Schön vom freien zusammenschluss der Student*innenschaften (fzs),
„Die einzige Kontrolle in der Logik der Selbstverwaltung kann nur durch die Studierendenschaft selbst erfolgen, also durch die Student*innen einer Hochschule selbst. So sieht sie auch das HHG vor.“
Insbesondere kleine Studierendenschaften (wie beispielsweise Offenbach mit ca. 700 Student*innen) würden unter einer Verpflichtung, externe Gutachter*innen zu engagieren, leiden, da ihnen weniger Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dazu stellt Fabian Rocke vom AStA der Philipps-Universität Marburg fest: „Die Landesregierung scheint sich damit unbedingt den Interessen von privatwirtschaftlichen Akteur*innen anbiedern und diese subventionieren zu wollen. Eine andere Interpretation fällt bei Rheins Aussage zu dauerhafter Belastung des Budgets durch Personalmittel des Landes schwer. Schließlich obliegt die Überprüfung der ASten dem Rechnungshof.“

Sandro Philippi vom AStA der UAS Frankfurt ergänzt: „Das für die externe Überprüfung notwendige Geld kommt zur Zeit insbesondere Student*innen an anderer Stelle zu Gute; einige Beispiele für erfolgreiche Projekte, die aus der Autonomie von Studierendenschaften entstehen, sind die großen Nutzungsangebote der Semestertickets, Bike-Sharing Kooperationen oder Förderung von kulturellen Angeboten vor Ort. Diese finanzielle Förderung ist nicht zuletzt durch die Sparpolitik von Kommunen und Land nötig geworden, da Ausgaben für Bildung und Kultur nicht selten die erste Schraube in Kommunal- und Landeshaushalten ist, die angezogen wird.“

„Fragen, die wir uns stellen sind: Wie kommen HMWK und Rechnungshof eigentlich auf die Idee, dass wir uns keine Hilfe holen, wenn wir sie benötigen? Warum übergeht die Politik die Bedürfnisse von Student*innen? Warum dieser übereilte Handlungsbedarf, wenn bei anderen kritisierten Projekten, wie Kulturstiftung, Feuerwehrmuseum oder Polizeipräsidium für Technik, Logistik und Verwaltung Behäbigkeit herrscht?“ schließt Luisa Bischoff, ebenfalls vom AStA
der Philipps-Universität Marburg.