Des weiteren fordert der fzs die Löschung aller mit geheimdienstlichen Methoden erhobenen personenbezogenen Daten und die Informierung der erfassten Personen über die gespeicherten Daten und ihre Löschung. Die Aktivitäten der bundesdeutschen Dienste sollen wissenschaftlich untersucht werden. Die Akten der Dienste sollen unter den üblichen archivrechtlichen Auflagen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Anlässlich der Enttarnung einer Verfassungsschutzmitarbeiterin, die unter dem Decknamen Kirsti Weiß den AStA der Uni Hannover und seine politischen Bündnispartner jahrelang bespitzelte, bekräftigt der fzs seine Forderung nach Abschaffung aller Geheimdienste als inhaltliche Basis für die weitere Arbeit im Bereich Demokratie und Grundrechte.
Hinter dem wohlklingenden Begriff des Nachrichtendienstes verbergen sich Behörden, die weitestgehend abgeschottet von demokratischer Kontrolle durch Parlamente und Öffentlichkeit willkürlich agieren, dabei Straftaten begehen, Bürgerrechte außer Kraft setzen und zur Legitimation staatlicher Willkürakte beitragen.
Die zwangsläufig konspirative Arbeitsweise von Geheimdiensten entzieht sich jeglicher Form von demokratischer Kontrolle. Geheimdienstliche Aktivitäten können weder bewertet noch gesteuert oder ggf. unterbunden werden, da über sie nichts bekannt werden darf und somit für Öffentlichkeit und politische EntscheidungsträgerInnen von vorneherein keine Grundlage für einen Meinungsbildungsprozess besteht. Im Namen von Geheimdiensten können schwere Verbrechen im In- und Ausland begangen werden, ohne das die TäterInnen je zur Rechenschaft gezogen werden. GeheimdienstmitarbeiterInnen ermuntern Dritte zur Ausübung folgenreicher Straftaten oder unterstützen sie sogar dabei, ohne selbst Konsequenzen befürchten zu müssen. Bisher fehlende Beweise für ein Gerichtsverfahren gegen Personen oder Organisationen können auf diesem Wege beschafft werden, indem z.B. Geheimdienstmitarbeiter dafür sorgen, dass die geplante Straftat einerseits stattfinden kann, andererseits aber nicht unentdeckt bleibt.
Mit geheimdienstlichen Methoden beschaffte Informationen sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar, so dass sie zur Legitimation beliebiger staatlicher Aktivitäten herangezogen werden können und für die demokratische Entscheidungsfindung unbrauchbar sind. Erinnert sei an den sogenannten „Hufeisenplan“, einen von Geheimdiensten beschafften angeblichen Operationsplan des jugoslawischen Militärs zur Vertreibung der albanischen Bevölkerung des Kosovo, der von der Bundesregierung zur Legitimation des Kosovokrieges herangezogen wurde. Die zu Grunde gelegten geheimdienstlichen Erkenntnisse erwiesen sich im Nachhinein als reine Erfindung.
Zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen o.ä. haben Geheimdienste bisher nichts Nennenswertes beigetragen. Ein Schläfer, der alles für seine Unauffälligkeit tut, ist für keinen Geheimdienst zu entdecken.
Auch sind Geheimdienste strukturell darauf angewiesen, ungeachtet der Realität eine möglichst gefährliche Bedrohung des Staates durch äußere und innere Gegner zu behaupten. Ein Verfassungsschutz (VS) etwa, der die von sogenannten extremistischen Gruppen in der BRD ausgehende Gefahr für den Staat als irrelevant einstuft, würde sich selbst überflüssig machen. Die so vermeintlich belegte Bedrohung kann wiederum zur Legitimation staatlichen Handelns dienen, etwa im Hinblick auf Überwachung und Einschränkung von Bürgerrechten.
Dem Verfassungsschutz kommt insbesondere die Aufgabe zu, willkürlich ausgewählte Teile der Opposition zu bespitzeln und einzuschüchtern, da bereits ein Erscheinen im VS-Bericht eine massive Repression gegen die betroffenen Organisationen und Personen zur Folge haben kann. Anstatt die BürgerInnen durch Wahrung von Grund- und Freiheitsrechen vor einem übermächtigen Staat zu schützen, soll der Staat vor seinen BürgerInnen geschützt werden.
Beschlossen auf der 22. MV in Münster, November 2002