Hochschulfinanzierung im Ländervergleich

Baden-Württemberg

In Baden Württemberg hat man noch nicht vollständig auf ein neues System der Hochschulfinanzierung umgestellt. Grundlage bleibt zu großen Teilen der Solidarpakt, der den Hochschulen Planungssicherheit (im Austausch zu Kürzungen) verspricht. Außerdem wurde hier ein Globalhaushalt eingeführt, der auch ein neues Rechnungswesen erforderlich gemacht hat. Nur knapp 30% der Mittel sollen nach Planung nach leistungsorientierten Kriterien vergeben werden. Dabei orientiert man sich an den ersten beiden Säulen des „Drei Säulen Modells“ und unterscheidet einen „Volumenteil“ und einen „Anreizteil“. Die Verteilung erfolgt als Nullsummenspiel. Im Rahmen der im Dezember 2003 vorgestellten „17 Thesen für eine Hochschulreform in Deutschland“ ist eine weitere Flexibilisierung in der Hochschulfinanzierung zu erwarten. Zielvereinbarungen sind in Planung.

Bayern

In Bayern gibt es weder einen Hochschulpakt noch Hochschulverträge. Die Mittel werden weiterhin nach kameralistischen Haushaltsmethoden verteilt. Dabei werden aber schon seit längerem leistungsorientierte Kriterien berücksichtigt. Diese betreffen ca. 40%. Bei der Diskussion um die Einführung gab es lange Diskussionen darüber wie einzelne Fächergruppen bewertet werden sollen.

Berlin

Die Mittelverteilung in Berlin basiert auf Verträgen, die mit den einzelnen Hochschulen abgeschlossen werden. Ihre Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Bisher gab es kaum leistungsorientierte Mittelverteilung. In den Hochschulverträgen 2003-2005 wird nun aber eine stetige Erhöhung des leistungsbezogenen Anteils festgelegt (von 6% auf 15%). Dabei unterscheidet man sowohl zwischen unterschiedlichen Fächergruppen, als auch zwischen Fachhochschulen und Universitäten.

Brandenburg

In Brandenburg wird ab 2004 ein „Drei Säulen Modell“ analog zu dem Modell in Hessen eingeführt. Dabei wird nicht zwischen Universitäten und Fachhochschulen unterschieden. Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten Bundesländern wird dabei ein „Totalmodell“ umgesetzt, bei dem das gesamte Budget in das neue System einfließt.

Bremen

In dem im Mai 2003 beschlossenen Wissenschaftsplan (Laufzeit bis 2010) wird von den Hochschulen ein rigider Sparkurs gefordert. Im Gegenzug erhalten sie Planungssicherheit. Um trotzdem Entwicklung zu ermöglichen wird in drei Töpfen Geld für bestimmte, mit den Hochschulen direkt vereinbarte Projekte zur Verfügung gestellt. Leistungsorientierte Mittelverteilung gab es auch schon in der vorigen Periode. Allerdings beschränkt sich diese auf ca. 5%.

Hamburg

Für 2004/2005 ist eine Komplettumstellung auf das „hessische“ Drei-Säulen Modell geplant. Bisher wurden die Zuweisungen über Zielvereinbarungen geregelt. Diese sind auch weiterhin sogar im novellierten Hochschulgesetz festgeschrieben, allerdings umfassen sie nun die Regelungen des neuen Modells. Die Zuweisungen erfolgen jährlich.

Hessen

Grundlage der Finanzierung ist ein Hochschulpakt (aktuelle Laufzeit bis 2005). Die sonstige Finanzierung basiert auf dem „Drei Säulen Modell“, ein Teil der Mittel wird bedarfsorientiert verteilt, ein zweiter Teil nach Leistungskriterien. Der dritte Teil ist für Innovationen gedacht.

Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem neuen Landeshochschulgesetz wurden im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung auch Zielvereinbarungen festgeschrieben, die sich an den dem Landtag von den Hochschulen vorgelegten fünfjährigen Plänen orientieren. Die Mittelzuweisung erfolgt über Globalhaushalte. Dabei sollen verstärkt Leistungskriterien eine Rolle spielen. Bis jetzt ist ihr Anteil an der Gesamtfinanzierung aber noch minimal.

Niedersachsen

Das niedersächsische Finanzierungsmodell basiert auf Globalhaushalten in Verbindung mit Zielvereinbarungen. Bei den zum 01.Januar 2003 eingeführten Stiftungshochschulen ergeben sich dabei kaum Änderungen. Die Finanzierung an Fachhochschulen und an Universitäten unterscheidet sich stark. Bei Fachhochschulen überwiegt die direkte Mittelzuweisung.

Nordrhein-Westfalen

Ein abgeschlossener Hochschulpakt bis 2009 verpflichtet die Hochschulen zu Stellenabbau, aber sorgt für Planungssicherheit. Ansonsten ähnelt das System in NRW dem in Niedersachsen. Allerdings werden zwischen Universitäten und Fachhochschulen keine Änderungen gemacht und es gibt auch einen Innovationsfonds. Mit allen Hochschulen wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen.

Rheinland-Pfalz

Rheinland Pfalz hat anstelle der Einführung von Globalhaushalten den Weg der Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs mit gleichzeitiger Budgetierung gewählt. Dabei bleiben die einzelnen Haushaltstitel bestehen. Allerdings können sie flexibler verwendet werden. Die Mittelzuweisung erfolgt nicht pauschal sondern durch ein Mittelbemessungsmodell, das bereits 1994 die Mittelzuweisung für Sachmittel im Bereich Forschung und Lehre regelte. 1998 kam das „Personalbemessungskonzept“ dazu. Seit 2003 laufen Modellversuche zum Liegenschaftsmanagement. Bei der Mittelzuweisung wird nicht nur rein bedarfsorientiert vorgegangen, sondern es gibt auch leistungsbezogene Indikatoren.

Saarland

Mit der Universität des Saarlandes wurde im Sommer 2003 ein Globalhaushalt vereinbart. Darüber hinaus wurden Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Mittelzuweisung orientiert sich dabei am „Drei Säulen Modell“. Der Globalhaushalt gilt für die Jahre 2004-2006. Die Regelung ist auch Bestandteil des Entwurfs für ein neues Universitätsgesetz, das im Sommer 2004 verabschiedet werden soll. Mit den übrigen Hochschulen des Landes gibt es bisher keine Regelungen in dieser Art und Weise.

Sachsen

Im novellierten Landeshochschulgesetz (2003) sind neben den traditionellen Verfahren zur Wirtschaftsführung unter dem Abschnitt „Fortentwicklung der Hochschulhaushalte“ (§98), leistungs- und bedarfsorientierte Mittelzuweisungen mit der Grundlage eines Globalhaushaltes und dazugehörigen Zielvereinbarungen auf Experimentierbasis vorgesehen. Einen Modellversuch gab es bereits an der TU Dresden. Im Juni 2003 wurde außerdem ein Hochschulpakt unterzeichnet, der bis 2010 Planungssicherheit gewährleisten soll und einen weiteren Schritt in Richtung Globalhaushalt darstellt.

Sachsen-Anhalt

Im Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz ist in §57 die Einführung von Globalhaushalten in Zusammenhang mit Zielvereinbarungen vorgegeben. In den Zielvereinbarungen sollen sowohl leistungs- und bedarfsorientierte Kriterien, als auch Kriterien der Hochschulplanung Berücksichtigung finden. Für Fachhochschulen gilt diese Art eines Budgetierungsverfahrens schon länger.

Schleswig-Holstein

Im März 2003 wurden die Ergebnisse einer Hochschulstrukturkommission vorgelegt, die nun zügig umgesetzt werden sollen. Die Kommission hat unter anderem den Wechsel auf ein System der leistungsorientierten Hochschulfinanzierung mit stärkerer Autonomie vorgeschlagen. Grundlage ist ein Hochschulvertrag, der Planungssicherheit gewährleisten soll. Darauf aufbauend. werden Zielvereinbarungen geschlossen. Die Kommission empfiehlt auch die Einrichtung eines Innovationsfonds. Damit orientiert sich das Finanzierungsmodell an den Modellen in Hessen, Brandenburg oder Hamburg.

Thüringen

Im Dezember 2002 wurde ein Hochschulpakt mit Laufzeit von 2003-2006 unterzeichnet, der die Grundlage der Finanzierungsregelung darstellt. Ein Teil der Landeszuschüsse soll demnach nach Leistungskriterien verteilt werden. Dazu gibt es in Thüringen „LUBOM“ (Leistungs- und belastungsorientierte Mittelzuweisung). Dabei handelt es sich um ein formelgestütztes Berechnungssystem, das speziell für Thüringen entwickelt wurde. Es betrachtet zuerst die Situation an den einzelnen Hochschulen und erst dann den Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Damit möchte man der großen Unterschiedlichkeit der Hochschulen gerecht werden. Im Hochschulpakt werden die Hochschulen zur Unterzeichnung von Zielvereinbarungen aufgefordert.