Modellrechnung zum BDA-Modell

Das BDA-Modell in Kürze

Die Studierenden sollen Gebühren in Höhe von 500€ pro Semester (Grundbetrag) zuzüglich 25€ (Bachelor) bzw. 50€ (Master) pro Kreditpunkte bezahlen. Kreditpunkte (meist ECTS, European Credit Transfer System) sind die gängige Maßeinheit der Lehrveranstaltungen in Bachelor und Masterstudiengängen. Ein Bachelor umfasst üblicherweise 180 ECTS-Punkte, ein Master 120 ECTS-Punkte. Somit ergibt sich eine Gebühr von 7500€ für den Bachelor und 8000€ für den Master.

Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sollen Studierende einen Zuschuss von insgesamt 15000€ sowie ein Darlehen von maximal 18000€ erhalten. Darüberhinaus können Studierende ein Darlehen von maximal 17600€ zur Finanzierung der Studiengebühren in Anspruch nehmen. Dies entspricht 216 + 144 ECTS-Punkte.

Die Gegenüberstellung

Zum Vergleich ist dem BDA-Modell das bisherige System der Studienfinanzierung gegenübergestellt. Der BAföG-Höchstsatz, den bedürftige Studierende erhalten, beträgt 585€ monatlich. Dazu kommen 155€ Kindergeld monatlich. Studiengebühren werden nicht erhoben.

Durch das BAföG wird ein Bachelorstudium inklusive eines anschließendem Masterstudiums gefördert. Daher gehen wir auch im Vergleich mit dem BDA-Modell immer vom Studium eines Bachelor und eines Master aus.

Die Zahlen

Im folgenden sind einem Studierenden, der mit BAföG- und Kindergeldunterstützung in der Regelstudienzeit studiert, zwei Studierende gegenübergestellt: Studentin A studiert in der Regelstudienzeit von 6+4 Semestern und fällt durch keine Prüfung, muss also auch insgesamt nur 300 ECTS-Punkte bezahlen. Student B studiert in 8+4 Semestern und muss wenige Prüfungen wiederholen, ein eher realistischer Durchschnittsfall.

Das Fazit

Durch das von der BDA vorgeschlagene Modell wird sich die Studienfinanzierung drastisch verschlechtern. Die Studierenden werden während des Studiums maßgeblich geringere Einnahmen haben und trotzdem am Ende etwa viermal so hoch verschuldet sein wie derzeit. Gerade die vor nicht allzu langer Zeit eingeführte Deckelung der BAföG-Schulden wird direkt konterkariert.

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