Baden-Württemberg

Bereits 1997 wurden in Baden-Württemberg 511 Euro Gebühren für „Langzeitstudierende“ eingeführt. Zusätzlich gab es eine so genannte Rückmeldegebühr in Höhe von damals 100 DM. Nachdem diese am 19.03.2003 für verfassungswidrig erklärt wurde, führte das Land den „Verwaltungskostenbeitrag“ in Höhe von 40 Euroein, der seit dem Sommersemester 2003 gilt. Baden-Württemberg möchte am liebsten so schnell wie möglich Studiengebühren in Höhe von rund 500 Euro pro Semester einführen. Die Landesregierung hat aktuell auch den ersten Gesetzentwurf für allgemeine Studiengebühren vorgelegt. Er wird am 1.12 in die erste Lesung kommen und soll am 15.12 verabschiedet werden. Doch auch wenn es dazu kommen sollte, mussdie Landesregierung im Frühjahr 2006 die nächste Landtagswahl bestehen, bevor sie tatsächliche Gebühren erheben kann. Die SPD BaWü will sich allen Ankündigungen nach dem bundesweit von der SPD favorisierten Studienkontenmodell anschließen und keine allgemeinen Gebühren einführen. Die Grünen, allen voran die hochschulpolitische Sprecherin der Langtagsfraktion Theresia Bauer, setzen sich derweil weiterhin für die sog. Studiencredits ein, wonach alle Master-Studiengänge (ca. 3.000 Euro) gebührenpflichtig wären.