Stellungnahme des fzs zum Bayerischen Studiengebührenentwurf

Einleitung

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) lehnt die im Gesetzesentwurf als Studienbeiträge bezeichneten Studiengebühren sowie jegliche andere Form von Studiengebühren kategorisch ab. Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems. Studiengebühren befördern die Privatisierung sozialer Risiken. Bildung wird im vorliegenden Entwurf nicht mehr als ein öffentliches Gut gesehen, dessen Nutzung allgemeines Menschenecht ist, sondern als Dienstleistung, mit der jede und jeder einzelne in sein bzw. ihr Humankapital investiert. Die sozialen Wirkungen und Steuerungseffekte von Studiengebühren sind gesellschaftlich schädlich. Studiengebühren fördern ein unsoziales und entsolidarisierendes Bildungsverhalten und verstärken die gesellschaftliche Verantwortungslosigkeit des Wissenschaftssystems. So genannte bildungsferne Schichten werden noch stärker von weiterführender Bildung abgeschreckt.

„Sozialverträgliche“ Studiengebühren kann es nicht geben. Dies belegt der vorliegende Entwurf eklatant. Jede Verkoppelung von Bildungschancen mit der strukturell ungleichen privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft reproduziert die entsprechende Ungleichheit in der Bildungsbeteiligung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Darlehenssystem entgegenwirken, wie die Entwicklung des BAföG anschaulich zeigt. Studiengebühren verschärfen daher die soziale Selektionswirkung des Bildungssystems und verschleiern zugleich die politische Verantwortung dafür.

Unabhängig davon, dass ein Mentalitätswechsel nicht qua Gesetz verordnet werden kann, ist die Behauptung schlicht falsch, Studiengebühren würden die Position von Studierenden innerhalb der Hochschulen stärken. Das Gegenteil ist der Fall: Studiengebühren ersetzen Rechts-, Beteiligungs- und Mitwirkungsansprüche durch ein privates Marktverhältnis zwischen Verkäufern und Kunden. Das „veränderte Verhältnis von Studierenden und Lehrenden“ wäre daher negativer Natur. Es würde sich auf die Möglichkeit beschränken, zwischen Angeboten wählen zu können, auf deren Zustandekommen die Studierenden nicht den geringsten Einfluss haben. An die Stelle einer anzustrebenden Auseinandersetzung über Inhalte und Ziele des Studiums tritt die Entscheidung, sich den Gegebenheiten anzupassen oder nicht. Wenn Studierende nur noch als Kundinnen und Kunden, nicht mehr als Mitglieder der Hochschule betrachtet werden, entspricht dies in keiner Weise dem Bildungs- und Wissenschaftsverständnis des fzs. Die Behauptung, Studierende hätten eine „Nachfragemacht“ ist falsch und übersieht sowohl die Realitäten innerhalb der Hochschulen als auch die bestehenden Mobilitätshemmnisse.

Wenn die bayerische Staatsregierung die Position der Studierenden innerhalb der Hochschulen stärken möchte, muss sie die rechtliche Verankerung einer Verfassten Studierendenschaft und die gleichberechtigte Teilhabe von studentischen Vertreterinnen und Vertretern an Entscheidungen innerhalb der Hochschulen vollziehen. Nur in demokratischen Prozessen können die unterschiedlichen Mitglieder der Hochschule ihre Interessen zusammenbringen und das bestmögliche Ergebnis für alle entstehen lassen. In einem privaten Marktverhältnis zwischen Hochschulen und Studierenden wird jede Partei versuchen, nach ihren Möglichkeiten den größtmöglichen Profit zu erreichen. Hier sind die Startchancen völlig ungleich verteilt, die Marktmechanismen „Angebot und Nachfrage“ funktionieren nicht in einer Hochschule, in der eine Entscheidung gegen das Angebot der Hochschule massive persönliche Konsequenzen, wie einen Umzug, die Suche nach einem neuen Studienplatz, etc. mit sich bringen würde. Diese Entscheidungen werden also nicht bedingt durch eine eventuell besseres Angebot an anderer Stelle beeinflusst. Damit ist die Grundlage für die Regelung von Angebot-Nachfrage nicht gegeben.

Allgemeiner Kommentar

Zugrundeliegendes Bildungsverständnis

Im Sinne einer emanzipatorischen Bildungspolitik muss es nicht nur das Ziel sein, eine Studienfinanzierung zu gewährleisten, sondern auch, jeglicher strukturellen Diskriminierung durch gesellschaftliche und ökonomische Zwänge entgegen zu treten. Dazu bedarf es eines grundsätzlich gebührenfreien Studiums und einer zwangfreien Sicherung des Lebensunterhalts. Studiengebühren dagegen fördern dank des angestrebten Konkurrenzkampfes maßgeblich die soziale Ausgrenzung. Allgemeine Studiengebühren sind klar selektiv und vermutlich die abschreckenste Art der Gebühren. Das jüngste Beispiel dazu stammt aus Österreich. Dort wurden zum WS 01/02 Gebühren von 726 EUR eingeführt. Das ist augenscheinlich wenig im Vergleich zu den angelsächsischen Systemen. Dennoch ging im darauffolgenden Sommersemester die Zahl der Neuimmatrikulationen um 16% zurück, nachdem sie drei Jahre lang um 8% gestiegen war.

In Deutschland wird der Diskriminierung von Kindern aus einkommensschwächeren Familien durch Studiengebühren nicht durch staatliche Transferleistungen entgegen gewirkt. Im Gegenteil: Da die Bildungsfinanzierung durch das BAföG zumindest teilweise auf Darlehensbasis geleistet wird, kommt es zu einer doppelten Verschuldung und damit zu einer verstärkten Diskriminierung von Studierenden aus bildungsfernen Schichten. Die Erhebung der geplanten nachlaufende Studiengebühren wird außerdem auch direkt eine abschreckende Wirkung auf Studierwillige mit sozial schwächerer und schwacher Herkunft haben und demnach zu weiterer sozialer Selektion führen. Im Rahmen der 2001 durchgeführten BAföG-Novellierung wurde u.a. eine Höchstverschuldungsgrenze (10.000 Euro) eingeführt, um Verschuldungsängste zu minimieren. Die Einführung nachlaufender Studiengebühren wirkt diesem Ziel diametral entgegen: Statt den potenziellen Schuldenberg möglichst gering zu halten, führen nachlaufende Studiengebühren zu einer verstärkten Belastung finanziell benachteiligter Menschen, wie sich in Australien gezeigt hat. Jedoch soll nach dem Gesetzesentwurf die Gebührenschuld nicht wie beim australischen Modell HECS nur mit einem inflationsbedingten Aufschlag zurückgezahlt werden, sondern als vollverzinsliches Bankdarlehnen realisiert werden. Das australische Modell ist angeblich sozialverträglich, da die Rückzahlungspflicht erst ab einem gewissen Mindesteinkommen besteht. Dieses ist jedoch so niedrig (20.000 A$ (ca. 11.700 Euro) im Jahr Brutto) angesetzt, so dass im Endeffekt alle Erwerbstätigen zahlen müssen. Aus einem solchen Mindesteinkommen ist es kaum möglich, die hohen Schulden abzubezahlen. Nach einer (schon älteren) Modellrechnung dauert die Rückzahlung bei einer angenommenen Verschuldung von 20.000 A$ im Durchschnitt für einen Mann 17 Jahre. Dabei ist zu beachten, dass erstens zu diesem Zeitpunkt noch keine Zinsen bestanden und zweitens dieser angenommene Betrag sehr niedrig ist. Erschreckend ist hier die spezielle Diskriminierung von Frauen. Durch das deutlich niedrigere Einkommen brauchen sie 51 Jahre zur Tilgung der Schulden.

In der Frage der Verschuldungsbereitschaft Studierwilliger zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den sozialen Schichten. In der Argumentation der Gebührenbefürwortenden stellen Studiengebühren eine Investition in das eigene Humankapital dar. In sozial schwächeren Schichten wird jedoch zu einem weit höheren Anteil konsumiert als investiert. Dies führt dazu, dass die kapitalistische Denkweise natürlich nur von denen geteilt wird, die zu Studienbeginn auch über den entsprechenden finanziellen Rückhalt verfügen. Sie haben keine hohe Verschuldung durch das Studium zu befürchten. Bei allen anderen ist die Bereitschaft, zu investieren – was in ihrem Fall heisst, Schulden aufzunehmen – deutlich geringer. Damit bewirkt die Nachläufigkeit nicht, dass Studierende stärker motiviert werden, ein Studium aufzunehmen als in ein Modell mit Sofortzahlung. Die in den gebührenpflichtigen angelsächsischen Ländern deutliche höhere allgemeine Verschuldungsbereitschaft resultiert dagegen aus der Tatsache, dass dort lediglich die Hochschulen berufsqualifizierende Ausbildung liefern können, da kein duales Ausbildungssystem existiert. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, ob nachlaufende Studiengebühren die soziale Selektivität im Bildungsbereich weniger stark voran treiben als direkt zu zahlende Gebühren. Sie können aber in erster Linie als Gedankenkonstrukt verstanden werden, mit dessen Hilfe die ernorme Abschreckungswirkung allgemeiner Studiengebühren abgeschwächt werden soll. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird sich keines der in der Begründung genannten Ziele erreichen lassen. Der besondere Kommentar und das Fazit werden dies erläutern.

Umorientierung des Bildungsbegriffs

Durch allgemeine Studiengebühren wird versucht, im Bildungsbereich marktwirtschaftliche Strukturen aufzubauen. Damit sind Studiengebühren nicht erst in ihren Auswirkungen sozial selektiv, sondern bereits von ihrer Konzeption her. Ursprünglich ist Bildung dadurch charakterisiert, dass sie ein öffentliches Gut, also frei zugänglich für alle und nicht konkurrierend ist. Ein Grundbedarf an Bildung besteht immer. Erst durch künstliche Verknappung kann diesem Gut sein öffentlicher Charakter teilweise entzogen und damit ein Preis für Bildung geschaffen werden. Nachlaufende Studiengebühren bedeuten eine weitere Zuspitzung auf dem Weg zu einem rein an Kapitalinteressen ausgerichteten Hochschulwesen und stehen einer emanzipatorische Bildungspolitik diametral entgegen. Bereits durch das bisherige System der Studienfinanzierung wird keinesfalls ein „Recht auf Bildung“ gesichert. Vielmehr sollen Studierende zu einem zügigen Studium gezwungen werden. Wer nach dieser Logik zu lange studiert oder schlicht zu alt ist, fällt aus dem Netz heraus. Allein die Begründung „Bildungsressourcen werden […] effizienter und ökonomischer genutzt“ beinhaltet einen Generalverdacht gegen alle Studierenden, sie würden Bildungsressourcen verschwenden. Dieser Verdacht bleibt bar jeglicher realen Grundlage im Raum stehen und muss deutlich abgewiesen werden. Die Einführung nachlaufender Studiengebühren wird die Studien- und die Berufswahl von Studierenden stark beeinflussen. Wenn Studierende zusätzlich zu ihren Lebenshaltungskosten Schulden für ihr Studium aufnehmen, werden sie ihre Studienwahl nicht von persönlichen Eignungen und Neigungen, sondern verstärkt aufgrund der Verwertbarkeit des jeweiligen Studienganges abhängig machen, um ihre Schulden möglichst begleichen zu können. Das Studium als Investition in das eigene Humankapital wird somit der Logik des Return on Investment folgen: Rechet sich das Studium und insbesondere die Schuldenaufnahme im Hinblick auf das zu erwartende Einkommen? Hier muss schon die Studienplatzwahl unter einem Investitionskalkül erfolgen. Von einer freien Studienwahl kann bei einem solchen Szenario nicht mehr die Rede sein. Zugleich wird eine hohe „Nachfrage“ nach ökonomisch verwertbaren Studiengängen einen breiten Fächerkanon unmöglich machen. Die Einführung (nachlaufender) Studiengebühren wird damit auch schwere Konsequenzen für ein breites Bildungsangebot haben. Mit der Einführung nachlaufender Studiengebühren ist ein Paradigmenwechsel in der Studienfinanzierung fest zu stellen: Wurden bisher Nachteilsausgleiche für die soziale Diskriminierung durch Studiengebühren versucht umzusetzen, indem Ausnahmetatbestände geschaffen wurden, so findet sich in der Systematik der Nachläufigkeit nur noch die „Gnade“ eines Rechtsanspruchs auf einen verzinsliches Bankdarlehen.

Besonderer Kommentar

Unterschiedliche Gebührenhöhen

Die Möglichkeit zur Erhebung unterschiedlich hoher Gebühren für unterschiedliche Fächer innerhalb einer Hochschule wird sich negativ auf die Fächervielfalt an bayerischen Hochschulen auswirken. Langfristig werden Fächer, die nach angenommener Arbeitsmarktattraktivität weniger rentabel sind oder zu betreuungs- bzw. technikintensiv sind, zu Gunsten scheinbar „sicher“ Massenstudiengänge verschwinden. In der gleichen Weise, wie die Hochschulen ihr Fächerspektrum anhand der größten angenommenen wirtschaftlichen Verwertbarkeit orientierten, werden auch die Studierenden ihre Studienfachwahl vom erwarteten Einkommen abhängig machen. Statt nach ihren Interessen und Fähigkeiten ein Studium aufzunehmen, werden junge Menschen dazu gezwungen, ein Studienfach zu wählen, dass ihnen zum Zeitpunkt der Studiumsentscheidung die größten Erwerbschancen verspricht. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass diese Prognosen keineswegs reliabel sein können. Verschiedene Entwicklungen in einzelnen Fächern haben das in der Vergangenheit bewiesen. Die unter finanziellem Investitionskalkül getroffene Studienentscheidung haben damit unmittelbar zu Folge, dass ein Studienabschluss in einem Fach vorhanden ist, welches weder finanziell attraktiv ist, noch den eigenen Interessen entspricht.

Die Bestrebung, für Studiengänge an Fachhochschulen eine geringere Untergrenze zu setzen als an Universitäten und Kunsthochschulen verstärkt diese Tendenzen noch weiter. Es entsteht der Eindruck, als sollen die Fachhochschulen als billige Hochschulen zweiter Klasse abqualifiziert werden. Durch unterschiedlich hohe Gebühren werden zusätzlich zu den oben angeführten Problemen viele Studierende aus einkommensschwachen Verhältnissen in konstengünstigere Studiengänge gedrückt. Das hat nichts mit einer Studienfachwahl zu tun, die sich an Interesse und Neigungen orientiert und der Wissenschaft und einer persönliche Entfaltung gerecht werden kann.

Fachhochschulen sind keine Hochschulen zweiter Klasse sondern vollwertige Hochschulen, die vor allem denjenigen, die keine klassische Bildungslaufbahn bis zum Hochschulzugang absolviert haben, eine alternative Bildungsbiographie ermöglichen. Mit der Umstellung der bisherigen Studiengänge auf das zweistufige Bachelor/Mastersystem ist auch der formale Unterschied zwischen den Abschlüssen von Fachhochschulen und Universitäten aufgehoben worden. Hier nun eine erneute Trennung aufzuziehen, ist zutiefst widersprüchlich.

Es ist aus Sicht des fzs in keiner Weise akzeptabel, die Gebührenhöhe von zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre abhängig zu machen. Dadurch entsteht ein Zwei-Klassen-System der Studiengänge und Hochschulen, indem diejenigen Studieninteressierten, die über genügend finanzielle Mittel verfügen, einen teueren und damit besser ausgestatteten Studienplatz annehmen können und andere Studieninteressierte nicht.

Für die Gesellschaft sind all diese Folgen höchst schädlich. Die Wissenschaft und das kritische Interesse an Inhalten treten hinter Investitionskalkül zurück und ganze Wissenschaftszweige werden in ihrer Existenz bedroht. Das Beispiel Australien verdeutlicht, dass es sich hierbei nicht um ein konstruiertes Szenario handelt, sondern um faktische Auswirkungen nachgelagerter Studiengebühren. Es bleibt dabei: Eine vollständig öffentliche Finanzierung ist der einzige Weg, Bildung sozial gerecht und für die Gesellschaft nützlich zu gestalten.

Ausfallfonds

Gäbe es sozialverträgliche Gebühren, würde ein Ausfallfonds keinen Sinn ergeben. Zudem muss die Frage gestellt werden, ob Gebühren zu vertreten sind, von denen ein Großteil in die Verwaltung und die Systemerhaltung fließen: Wenn die Hochschulen tatsächlich 10% ihres Gebührenaufkommens in den Ausfallfonds leiten müssen und die Zinsen auf dem aktuellen Stand blieben, würden von einem Gebührenaufkommen von 10.700 Euro mehrere Tausend Euro für Zinsen und Verwaltung aufgebracht werden müssen und 1.070 Euro flössen in den Ausfallfonds. Dazu kann das Ministerium nicht einmal garantieren, dass es bei einer Umlage von 10% der Einnahmen bleibt. Durch eine Öffnungsklausel sichert man sich ab, ggf. auch höhrere Anteile zur Deckung eines Fonds nutzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die in der Begründung zum Gesetzesentwurf dargelegten Ziele nicht erreicht werden können und die Hochschulen ihre finanzielle Lage durch die Gebühren nicht verbessern können. Es ist überdies völlig inakzeptabel, dass die Nutzung des „Sicherheitsfonds“ durch Rechtsverordnung von der Willkür des Ministeriums abhängig gemacht wird. Hierdurch wird jegliche Rechtssicherheit zur Inanspruchnahme des Fonds aufgelöst.

Insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Aufgabe der Hochschulen, Ausnahmen von der Beitragspflicht selber zu regeln, ergeben sich große Interessenkonflikte, die sich deutlich zu Lasten von finanziell schwachen Studierenden auswirken werden. Die Hochschulen müssen eine eventuelle Gebührenbefreiung ihrer Studierenden über den Ausfallfonds selber tragen. Dadurch haben sie ein natürliches, finanzielles Interesse, so selten wie möglich eine Gebührenbefreiung zu gewährleisten. Die Hochschulen werden die Regelungen nach dem Prinzip wählen, nachdem sie den geringsten finanziellen Ausfall haben werden. Dadurch werden soziale Härten geradezu herausgefordert.

Fazit

Die in der Begründung zum Gesetzesentwurf dargelegte Argumentation konnte widerlegt werden. Studiengebühren, auch die, die der Entwurf vorsieht, benachteiligen Studierende aus so genannten bildungsfernen Schichten, sie beeinflussen die Studien- und Berufswahl und damit einhergehend den Fächerkanon an den Hochschulen des Landes. Sie wirken sich negativ auf das Studierverhalten aus, belasten Frauen wesentlich stärker als Männer und üben auf die Hochschulen einen Druck zur Profilbildung aus, der dem Ziel der Verbesserung und differenzierten Diversifizierung der Lehre diametral entgegensteht. Die Einführung von Studiengebühren würde die Finanzsituation der Hochschulen nicht wesentlich verbessern, den Studierenden keine erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten bieten, keine irgendwie geartete Ungerechtigkeit in der Finanzierung des Hochschulwesen beseitigen, sondern die soziale Selektion des Bildungssystems verstärken und eine inhaltlich, einseitige Konzentrierung von Lehre und Forschung befördern. Daher fordert der fzs die Staatsregierung Bayerns auf, das Gesetzesvorhaben in dieser Angelegenheit zu verwerfen.