Elterngeld benachteiligt Studierende mit Kind

Das am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossene Elterngeld benachteiligt Studierende mit Kind gegenüber dem bisherigen Erziehungsgeld. Bis zu 24 Monate lang konnten Eltern für die Erziehung ihrer Kinder bisher Unterstützung erwarten. Nach dem neuen Gesetz ist dies nur noch 12 Monate möglich, plus 2 zusätzlicher Monate für die Betreuung durch den Vater des Kindes. Studierende erhalten in der Regel den Sockelbetrag von 300 Euro. Bisher konnten sie dagegen 12 Monate lang 450 Euro Erziehungsgeld beziehen.

�Damit entfällt die Förderung von Studierenden, deren Kinder im zweiten Lebensjahr sind komplett,� fasst Elke Michauk, fzs-Vorstand zusammen. �Ebenso wie Sozialhilfeempfänger sind alle benachteiligt, die nicht über ein solides Grundeinkommen verfügen.�

Die 17. Sozialerhebung des DSW (Deutsches Studentenwerk) weist darauf hin, dass 48% der Kinder von Studierenden unter 2 Jahren sind und damit erhöhten Betreuungsbedarf haben. Dies betrifft also etwa die Hälfte der 120000 Studierenden mit Kind in Deutschland. Studierende mit Kind unterbrechen überproportional häufig ihr Studium und wechseln zudem häufiger den Studiengang oder die Hochschule. Die Möglichkeiten Studium und Kind miteinander zu verbinden sind nur unzureichend. Der fzs fordert daher neben der finanziellen Unterstützung auch die Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind.