Bremer Landeskindergebühren vor dem Aus!

Berlin (fzs). In Bremen hat das Verwaltungsgericht gestern ein Urteil zu der Landeskindergebühr gefällt. Das Verwaltungsgericht sieht in den Studiengebühren eine verfassungswidrige Diskriminierung von Studierenden aufgrund ihres Wohnsitzes. Das gestrige Urteil bezieht sich auf die Ungleichbehandlung von Studierenden mit und ohne Erstwohnsitz in Bremen. Das Gesetz sieht derzeit vor, dass Studierende mit Erstwohnsitz über ein Studienguthaben von 14 Semestern verfügen Studiengebühren zahlen müssen. Dagegen müssen Studierende mit Zweitwohnsitz schon im 3. Semester Gebühren entrichten. Über diese Regelung muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Verwaltungsgericht sieht in dem Gesetz eine Unvereinbarkeit mit der in Artikel 11 des Grundgesetzes gewährten Freizügigkeit der auswärtigen Studierenden sowie dem Ausbildungsfreiheitsgesetz (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz) und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz).

Ein großer Teil der Studierenden ist aus finanziellen Gründen gezwungen, den Studienort in Nähe des Elternhauses zu wählen. Diese pendelnden Studierenden aus benachbarten Bundesländern, die sich einen Wohnortwechsel zum Studienort nicht leisten können, werden durch die Landeskinderregelung zusätzlich belastet. „Das Bremer Verwaltungsgericht hat aus unserer Sicht die richtige Entscheidung getroffen.“, erklärt Imke Buß, Vorstandsmitglied des freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs). Außerdem müssten die in Bremen regierenden Parteien ihr Wahlversprechen an die Studierenden nun ernst nehmen und auf die Einführung von allgemeinen Studierenden verzichten. Der studentische Dachverband betrachte das Bremer Urteil als deutlichen Warnschuss an die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin, die ebenfalls mit einer Landeskinderregelung liebäugeln.

„Wir sehen uns in der Haltung, dass es keine sozialverträglichen Studiengebühren geben kann, erneut bestätigt.“, erklärt Vorstandsmitglied Martin Menacher und fordert: „Nur eine bundeseinheitliche Regelung zu einer sozial gerechten, steuerlichen Hochschulfinanzierung ohne Gebührenmodelle wird die Hochschulen zukunftsfähig machen können.“ Eine Abschaffung der Studiengebühren sei zwingend erforderlich, um den gravierenden sozialen Ungleichheiten des Bildungssystems entgegenwirken zu können. Eine aktuelle Studie des CHE zu Einflussfaktoren bei der Studienentscheidung untermauert die Auffassung des fzs. Laut CHE-Studie nennen 22% derer, die kein Studium aufnehmen, als Grund die Studiengebühren. Weitere 21 % können aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten nicht an eine Hochschule studieren. „Aus unserer Sicht haben sich sämtliche Befürchtungen der Studierenden bewahrheitet. Die Studiengebühren zeigen verheerende Auswirkungen. Die Möglichkeit der Aufnahme eines Studiums scheint nach Einführung von Gebührenmodellen stärker denn je vom Geldbeutel abzuhängen.“, schließt Imke Buß.