Um die Berufsperspektiven von Jugendlichen zu verbessern, hat sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz dafür ausgesprochen, einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss einzuführen. „15 Prozent der ab 35-Jährigen haben keinen Berufsabschluss. Fast 8 Prozent der Schüler brechen die Schule ohne Abschluss ab. Das sind viel zu viele“, so Olaf Scholz. Deshalb sollten künftig Menschen ungeachtet ihres Alters bei der Bundesagentur für Arbeit einen ersten Schulabschluss nachholen können.
Rückendeckung erhielt der Minister dabei von bildungspolitischen Verbänden. Der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne etwas begrüßte die Ankündigung und sprach von einem „ersten Schritt“, dem weitere folgen müssten. Thöne forderte ebenfalls ein Grundrecht auf Ausbildung ein: „Wenn wir Bildungsarmut bekämpfen wollen, muss Bildung zu einem Recht werden.“ Auch die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Heidi Merk, begrüßte die Pläne des SPD-Ministers. Der Verband hat unlängst eine Studie herausgegeben, wonach gerade jugendliche Hartz IV-EmpfängerInnen kaum Unterstützung erhalten, um eine Berufsausbildung beginnen oder ihren Schulabschluss nachholen zu können. Diesen Menschen könne durch einen solchen Rechtsanspruch geholfen werden.
Ausgerechnet die Bildungsminister Annette Schavan (CDU) sprach sich gegen einen Rechtsanspruch aus. Der Vorschlag sei „viel Wirbel um wenig Substanz“, erklärte Schavan der Stuttgarter Zeitung. Dieses wiederum sei grotesk, so GEW-Chef Thöne: „Es grenzt an unterlassene Hilfeleistung, wenn ausgerechnet die Bildungsministerin Menschen ohne Schulabschluss einen Anspruch auf Förderung verweigern will.“
Strafzahlungen für Länder bei Schulabbruch?
Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Techikabfolgenabschätzung, Ulla Burchardt (SPD), hat sich gleichzeitig dafür ausgesprochen, die Länder stärker als bisher dafür in die Pflicht zu nehmen, frühe Schulabbrüche junger Menschen zu vermeiden. Ansonsten sollten sie verpflichtet werden, für jeden Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss einen „nicht unerheblichen Ausgleichsbeitrag“ zu zahlen, so Burchardt.
Die KultusministerInnen der Länder hatten in den vergangenen Jahren immer wieder zugesagt, die AbbrecherInnenquote zu halbieren. Dennoch ist bislang keine ernsthafte Trendwende eingekehrt: Vor zehn Jahren verließen 8,7 Prozent eines Altersjahrgangs frühzeitig die Schule; 2006 waren es immer noch 7,9 Prozent oder 77.000 junge Menschen.