Die Regierung hat sich stets bemüht – Anhörung zeigt Defizite in Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf

Ben Seel, Vorstandmitglied im fzs, bedauert, dass der Ausschuss nicht in der Lage war Studierende zur Anhörung einzuladen: „Gerade im Hinblick auf die Einführung einer Maximalbefristung für studentische Hilfskräfte ist es besonders skandalös, dass der Ausschuss offenbar kein Interesse an der Einbeziehung der Meinung von Student*innen hat, also von direkt Betroffenen. Nichtsdestoweniger begrüßen wir die inhaltlich fundierten Stellungnahmen des DGB NRW, von ver.di und der GEW sowie viele Ansätze der vertretenen Promovend*innen und Mitarbeiter*innen. Sie haben gemeinsam klar gemacht, dass Qualifizierung fest definiert sein muss, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung aus dem Gesetz ausgenommen werden müssen und die entmündigende Tarifsperre fallen muss. Dem schließen wir uns an.“

Mandy Gratz, Mitglied im Vorstand des fzs, führt die Kritik an der Maximalbefristungszeit für studentische Hilfskräfte weiter aus: „Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass eine Maximalbefristungszeit für studentische Hilfskräfte keinen Sinn ergibt, solange diese nicht unbefristet eingestellt werden. Alle Sachverständigen sahen die Begrenzung von Hilfkrafttätigkeiten auf vier Jahr pro Studierenden als falsch und fahrlässig an. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf, diese Regelung wieder zu streichen und zu verhindern, dass Studierende ihre Jobs verlieren. Besonders bei jenen, die als Tutor*innen arbeiten, fällt nicht nur der individuelle Lebensunterhalt weg, es zieht auch eine enorme Verschlechterung der Lehre mit sich.“

Marie Dücker, ebenfalls Vorstandsmitglied, erklärt abschließend zur Diskussion um die Familienfreundlichkeit der Gesetzesnovelle und den Äußerungen des HRK-Vertreters hierzu: „Es ist eine Unverschämtheit, dass Regierung und Koalition sich anscheinend weiterhin weigern, einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung für Menschen mit Kindern sicherzustellen. Sie sollten sich dabei nicht an Herrn Prof. Hippler halten, der eine Verlängerung nur im Falle einer „unerwarteten“ Schwangerschaft für nötig hält – sondern an die vielen Wissenschaftlerinnen denken, die durch Befristung und frauenfeindliche Strukturen aus der Wissenschaft gedrängt werden. Ohne einen Rechtsanspruch auf Verlängerung wird diese oft nur Männern zugestanden. Ein Rechtsanspruch dient dazu, auch Frauen* Rechte zu sichern, wenn alte Herren auf Arbeitgeber*innenseite sie ihnen verweigern wollen. Wenn nicht 80% der Professor*innen weiterhin Männer bleiben sollen, muss endlich auch etwas auf Gesetzesebene getan werden.“

Die Stellungnahme des freien zusammenschlusses der student*innenschaften finden Sie hier: www.fzs.de/show/345815.html

Kontakt:

Ben Seel – – 015120942563

Marie Dücker – – 015772532231