Verfassungsgericht erklärt Hochschul-Akkreditierung für verfassungswidrig – Studierende fordern Systemwechsel

Sandro Philippi, Mitglied im Vorstand des fzs, erklärt: „In den letzten Jahren haben sich Wissenschaftsministerien vermehrt vom neoliberalen Zeitgeist verleiten lassen und Eckpfeiler der Demokratie demontiert. Wichtige Entscheidungen und Verfahren wurden zunehmends geistlosen Marktmechanismen überlassen. Heute hat das Verfassungsgericht verkündet, dass die Ideolog*innen der Think-Tanks und Ministerien zu weit gegangen sind. Aus der Sicht des fzs ist schon der Ansatz völlig fehlgeleitet. So wurde heute eine Struktur verurteilt, die privatrechtlichen Agenturen und einem unkontrollierten Akkreditierungsrat die Steuerung von Studienbedingungen, Lehre und Wissenschaft überlässt. Dabei wird vermeintliche Qualitätssicherung betrieben, die versucht, Studiengänge mit Hilfe oberflächlicher Raster und Kriterien zu erfassen. Das angebliche Ziel, nämlich eine Studierbarkeit, wird dabei verfehlt. Das hat der fzs bereits in seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Prozess deutlich gemacht. Stattdessen aber gab der Staat privatwirtschaftlichen Akteur*innen freie Hand bei der Ökonomisierung der Hochschulen. Wir freuen uns sehr, dass das Bundevesrfassungsgericht dem ein Ende gesetzt hat.“

Isabella Albert, Mitglied des Akkreditierungsrates, fügt an: „Das Urteil wäre die Chance das privatwirtschaftliche Akkreditierungssystem grundsätzlich abzulösen. Die geforderten inhaltlichen Mindeststandards sollte die Bundesregierung in einem Bundeshochschulgesetz festlegen und darüber hinaus demokratisch selbstorganisierten Hochschulen die Entscheidungen überlassen. Hierzu braucht es jedoch den Mut zu einer umfassenden und weitreichenden Neugestaltung der Hochschulen, statt dem Weiterwurschteln mit unklaren Regelungen.“

Ben Seel, Mitglied im Vorstand des fzs, fügt an: „Nicht zuletzt setzt das Gericht einen Meilenstein: Es wird unmissverständlich geurteilt, dass Student*innen auch Träger*innen der Wissenschaftsfreiheit sind, Hochschulleitungen hingegen nicht! Daraus folgt nicht nur, dass die Zusammensetzung des Akkreditierungsrats nun Geschichte ist, weil es grundrechtlich falsch war, bloß zwei Student*innen durch die Hochschulrektor*innenkonferenz und KMK zu bestimmen. Damit verabschiedet sich das BVerfG endlich auch vom Hochschulurteil von 1973. Mit der Anerkennung von Student*innen als Wissenschaftssubjekten ist eine paritätische Besetzung akademischer Gremien möglich – wir meinen: geboten.“

Kontakt: Ben Seel – 015120942563 – Sandro Philippi – 01782324494 – Isabella Albert –