Hochschulpolitik ist Allgemeinpolitik oder: wer braucht schon Grenzen?

beschlossen auf der 53. Mitgliederversammlung

Die Forderung des fzs nach einem allgemeinpolitischen Mandat für die Student*innenvertretungen ist genauso wenig neu wie die verfassungsrechtliche Grenzziehung zwischen Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik. Diese seit den 1970er Jahren bestehende imaginäre Linie wird zwar von einigen studentischen Gruppierungen immer wieder wie eine Monstranz vor sich hergetragen, erntet aber inzwischen sogar bei Verwaltungsgerichten stetige Kritik.
So weist bereits das BVerwG im Jahr 1998 höchstrichterlich daraufhin, dass „der Studierendenschaft […] bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen auch ein „Brückenschlag“ zu allgemeinpolitischen Fragestellungen erlaubt [ist], solange und soweit dabei der Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen deutlich erkennbar bleibt.“ (Az 6 C 10/98)
Auch wenn der fzs weiterhin die konstruierte Trennung von Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik ablehnt und für verfehlt hält – weil dadurch unterstellt wird, dass eine Hochschule und die Verhältnisse, die an und in ihr herrschen, vollkommen abgekapselt wären von der Gesellschaft und den Verhältnissen, die dort vorzufinden sind – kann die Aussage des BVerwG, die seitdem zur Lehrmeinung geworden ist, durchaus als Aufweichung dieser Trennung verstanden werden.
Seit den 2000er Jahren nutzen Student*innenschaften vermehrt dieses dargebotene Instrument, das aus Sicht des fzs lediglich eine Krücke sein kann – und zwar mit Erfolg. Das zeigen beispielsweise die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom Januar 2005 und das Urteil vom Verwaltungsge-richt Osnabrück vom Juli 2014.
Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings die Doppelzüngigkeit sowohl auf gesetzgeberischer als auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene wenn es um die Behandlung von vermeintlichen „Mandats-überschreitungen“ von Körperschaften öffentlichen Rechts geht. Den Verfassten Stu-dent*innenschaften kommt hier tatsächlich eine Sonderrolle zu.
Wie in den Auseinanderzusetzen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP deutlich wurde, handelt es sich bei Kommunen, die sich durch Resolutionen o. ä. gegen dieses Projekt positionieren um „Mandatsüberschreiterinnen“. Allerdings wird ganz offen argumentiert, dass eine rechtsaufsichtliche Beanstandung zwar möglich wäre aber keinerlei Konsequenz hätte. Einer Student*innenschaft wäre längst mit Ordnungsgeldern gedroht worden.
Aus diesem Grund fordert der fzs alle Student*innenschaften dazu auf, Gebrauch zu machen vom Hilfsmittel des „Brückenschlags“ um die Interessen ihrer Mitglieder, den Student*innen, bestmöglich vertreten zu können.
Oder anders gesagt: Wir wollen über den Rubikon so viele Brücken bauen, dass eine Grenzziehung unmöglich wird.