Stellungnahme zum Referent*innenentwurf der Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Stellungnahme des freien zusammenschlusses von student*innenschaften e.V.
zum Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung – WissBdVV)

Der fzs begrüßt die erneute Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer, empfiehlt jedoch, diese per Gesetz in einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer*innen umzuwandeln, um ihnen Planungssicherheit für ihre wissenschaftliche Arbeit wie auch ihre private Zukunft zu ermöglichen. Im Übrigen ist der fzs der Ansicht, dass auch für nach dem 1. Oktober geschlossene Verträge die volle zwölfmonatige Verlängerung möglich sein soll. Noch immer ist unklar, wie lange die akute Pandemie anhalten und den Arbeitsalltag bestimmen und einschränken wird. Doch auch nach einer vermeintlichen Rückkehr zur Normalität werden vielfältige Aufgaben anfallen und Arbeitsprozesse erschwert werden, da die Auswirkungen der Krise zunächst bewältigt werden müssen. Daher ist auch zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Verlängerungsmöglichkeit für ab Oktober geschlossene Verträge logisch. Sie vermittelt Weitsicht und ermöglicht Planungssicherheit. Zu beachten ist außerdem die Position des BMBFs als Drittmittelgeber. In diesem Zusammenhang sollten die bereitgestellten Gelder in angemessenem Umfang erhöht werden, um die Verlängerung der durch diese Projektmittel finanzierten Stellen nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell zu ermöglichen.

Über die neue Verordnung hinaus gilt es, noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen der Pandemie auf das Hochschulsystem zu minimieren. Viele der vom fzs in der Stellungnahme vom 03.05.2020 unterbreiteten Vorschläge sind weiterhin relevant. Im Fokus steht dabei aus studentischer Sicht weiterhin die Notwendigkeit einer Studienfinanzierung, die bis mindestens zum Ende der Pandemie alle sich in Notlagen befindlichen Studierenden finanziell absichert. Studienabbrüche, die aus der Notwendigkeit entstehen, durch staatliche Hilfen das eigene Überleben zu sichern, dürfen nicht im Interesse des Bundestags sein.

Neben unserem Vorschlag, Verträge von Studierenden mit wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfstätigkeiten ebenfalls entsprechend zu verlängern, und den im „Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie“ vom 25. Mai 2020 beschlossenen – jedoch leider nur sehr kleinen – Änderungen am BAföG sowie der bisher mehr als mangelhaft funktionierenden Überbrückungshilfe für Studierende braucht es daher dringend weitere Unterstützung.

Die BAföG-Bezugsgrenze muss um mindestens zwölf Monate verlängert werden. Außerdem muss die Überbrückungshilfe an die aktuelle Lage angepasst werden. Noch immer haben viele Studierende, die in der Krise ihren Job verloren haben, keinen neuen Job gefunden. Der Antragszeitraum muss auch für die folgenden Monate, insbesondere den kommenden Winter, erweitert werden und die Zugangsbedingungen für die Überbrückungshilfe vereinfacht werden. Zentral ist hierfür die Anerkennung aller bestehenden Notlagen als von der Pandemie verschlimmert oder fortgesetzt, auch wenn diese schon vorher bestand oder sich nicht direkt durch einen pandemiebedingten Jobverlust erklären. Die Antragsstellung sollte zudem entschlackt werden und es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Unterlagen nachzureichen oder den Antrag erneut prüfen zu lassen. Auch eine Erhöhung des Betrags auf die tatsächlichen Lebenshaltungskosten wäre dringend nötig. Wir erwähnen dieses Thema hier noch einmal, trotz des eher entfernten thematischen Bezugs zur Vorlage, da die derzeitige Überbrückungshilfe zum Monatsende ausläuft und ein anschließendes Programm unbedingt vonnöten ist.


Zusammenstellung der Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie

GEW fordert Verlängerung von Zeitverträgen – Ein Jahr extra für alle!