Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz haben Bundestag und Bundesrat erstmalig auch die Hochschulen in Schließungsregelungen einbegriffen. Ab einer Inzidenz von 200 sollen Hochschulen ab dem übernächsten Tag schließen. Die Bundesländer können jedoch abweichend nach von ihnen festgelegten Kriterien Notbetreuungen einrichten.
Iris Kimizoglu (fzs Vorständin): „Seit einem Jahr fahren die Hochschulen auf Sicht. Aus studentischer Perspektive ist der strategische gesetzliche Einschluss der Hochschulen daher ein wichtiger Schritt, damit Studierende und Lehrende sich endlich an klaren Vorgaben orientieren können. Die Hochschullehre und somit weite Teile der Studierenden, leiden seit Pandemiebeginn unter einem ständigen Hin und Her, bei dem sich viele Dozierende immer wieder auf Präsenzlehre vorbereitet haben und dann von der kurzfristigen Rückkehr zu digitalen Formaten überrascht wurden. Die Regelung hätte allerdings deutlich früher kommen müssen, da das Sommersemester bereits begonnen hat und somit die Zeit zur Vorbereitung auf die neuen Regelungen erneut fehlt.“
„Hinsichtlich praktischer Lehrveranstaltungen begrüßen wir die Möglichkeit zu Ausnahmeregelungen, da viele Studierende unter mangelnden Abschlussperspektiven leiden. Trotzdem müssen die Hochschulen so weit wie möglich Lehre und Prüfungen in sinnvoll konzipierten Digitalformaten umsetzen,“ meint Jonathan Dreusch (fzs Vorstand). „Leider fehlen weiterhin einheitliche Regelungen für Bibliotheken und Arbeitsplätze seitens des Gesetzgebers. Auch zweckdienliche Hygienekonzepte und Teststrategien sind nicht flächendeckend verbreitet. Die Sicherheit aller Beteiligten muss im Vordergrund stehen. Deswegen befürworten wir regelmäßig gepoolte PCR-Tests anstelle von Schnelltests. Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung nachkommen, entsprechende Maßnahmen zu finanzieren.“